von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2023-04-11
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2023-04-11
Wortprotokoll
Für die FDP-Liberale Fraktion ist eine lückenlose Aufarbeitung des Credit-Suisse-Debakels unerlässlich. Wir müssen Lehren aus begangenen Fehlern ziehen. Die drei Postulate leisten Beiträge zu dieser Aufarbeitung.
Zur Anwendung von Notrecht: Die FDP-Liberale Fraktion ist mit dem dezidierten und raschen Vorgehen des Bundesrates einverstanden und anerkennt die Notwendigkeit der Anwendung von Notrecht. Es ist nicht das erste Mal, dass innert kurzer Zeit Notrecht angewendet werden musste. Für die heutige Beschlussfassung spielt es auch keine Rolle, dass die Zuständigkeit für diesen Themenbereich wohl eher bei der SPK liegt, der Bericht also an diese adressiert werden sollte. Der Bundesrat soll prüfen, inwiefern die bestehenden Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung als Rechtsgrundlagen genügen. Es ist sicher richtig, wenn er dies zusammen mit der Erfüllung des Postulates 20.3440 tut.
Es gilt mit Blick auf den zweiten Punkt des Postulates 23.3438 zum Notrecht festzuhalten, dass eigentlich nicht der Bundesrat die verfassungsmässigen Grundlagen für Notrecht festlegen muss, sondern wir, der Gesetzgeber. Dies ist in der vergangenen Session anlässlich der Behandlung der parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 erfolgt. Die Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion haben dabei wesentlich mitgewirkt, damit die Rolle des Parlamentes in Notsituationen wesentlich gestärkt wurde. Dieses Thema soll darum nicht nochmals grundsätzlich diskutiert werden, sondern im Kontext der Vorkommnisse um die Credit Suisse.
Es gehört dazu, die Führungsorgane zur Rechenschaft zu ziehen. Das Ergebnis ihres Handelns steht in krassem Widerspruch zu ihrer Entschädigung. Hier braucht es nachträgliche Korrekturen. Die Verantwortlichkeiten müssen angeschaut werden. Das muss sorgfältig und nicht etwa vorverurteilend und populistisch erfolgen. Es ist selbstverständlich, dass das Managementverhalten auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften überprüft werden muss und nicht moralische Aspekte im Vordergrund stehen sollen.
Für die FDP-Fraktion ist es zwingend, dass das Too-big-to-fail-Regelwerk überprüft werden muss. Es ist richtig, dass [PAGE 700] man sich dafür die nötige Zeit nimmt. Es muss durchdekliniert werden, was für andere Fälle sich ereignen könnten, die von dieser Regelung erfasst werden müssten. Anders als bei der Entstehung der Too-big-to-fail-Regeln, als nur der konkrete Einzelfall geregelt wurde, müssen jetzt generell-abstrakt künftige Anwendungsbereiche definiert werden.
Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass der Finanzplatz Schweiz nicht nur aus Banken, sondern auch aus Versicherungen besteht. Für das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz und für die Investitionssicherheit gilt es in Zukunft, die Gläubigerhierarchien zu wahren.