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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-05-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-05-02

Wortprotokoll

Der Motionär war sehr ausführlich; ich versuche, mich so kurz wie möglich zu fassen.

Die Bestimmungen in der Aufsichtsverordnung für die Versicherungen der beruflichen Vorsorge tragen den Forderungen nach Wettbewerb, Transparenz und einer möglichst hohen Beteiligung der Versicherten an den Erträgen Rechnung. Seit 2008 war die Ausschüttungsquote im von der Mindestquote erfassten Bereich gemäss Angaben der Finma konstant über 92 Prozent. 2021 war sie gemäss aktuellsten verfügbaren Zahlen der Finma bei 93,1 Prozent.

Gemäss Aufsichtsverordnung (AVO) ist im Bereich der Lebensversicherungen die Überschussbeteiligung auf der Grundlage der Betriebsrechnung zu ermitteln. Dabei sind die Erfolgspositionen nach Spar-, Risiko- und Kostenkomponenten aufzuteilen. Im Regelfall beträgt die Ausschüttungsquote mindestens 90 Prozent dieser Erträge. Mit den Erträgen müssen die Versicherungen jedoch auch das notwendige Solvenzkapital bilden und die Kapitalgeber für die eingegangenen Risiken angemessen entschädigen. Nur in sehr guten Anlagejahren soll die ergebnisbasierte Methode angewandt und dadurch das Gewinnpotenzial der Versicherer zusätzlich beschränkt werden.

Sie haben das in der schriftlichen Stellungnahme bereits gelesen: Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Anpassung der AVO und bittet Sie, die Motion abzulehnen.

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