Badertscher Christine · Nationalrat · 2023-05-02
Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2023-05-02
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, das Tierwohl explizit ins allgemeine Nachhaltigkeitskapitel künftiger Freihandelsabkommen der EFTA aufzunehmen. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, die UNO-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 sowie internationale Abkommen in den Bereichen Umwelt und Menschenrechte einzuhalten. Ausserdem verlangt Artikel 104a Buchstabe d der Bundesverfassung, dass Handel zu einer nachhaltigen Landwirtschaft führen soll, in der Schweiz wie auch im Ausland. Der Tierschutz ist aus Sicht der Schweizer Gesellschaft ebenfalls ein Teil der Nachhaltigkeit. Er wurde jedoch in den Nachhaltigkeitsbestimmungen der bisherigen Freihandelsabkommen ausgeklammert. Damit solche Abkommen den steigenden Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten ans Tierwohl gerecht werden, sind in künftige Abkommen neben den üblichen Nachhaltigkeitsaspekten auch Tierschutzaspekte aufzunehmen. Weshalb dies wichtig ist, zeigen die Beispiele der Freihandelsabkommen mit Indonesien und dem Mercosur.
Zuerst zum Abkommen mit Indonesien, welches bereits in Kraft ist: Wir begrüssen es sehr, dass im Freihandelsabkommen mit Indonesien erstmals eine Verknüpfung von Zollkonzessionen mit Nachhaltigkeitsvorschriften ausgehandelt wurde, und zwar beim Palmöl. Gleichzeitig war es eine verpasste Chance, dass das Abkommen den Tierschutz als Teil der Nachhaltigkeitsbedingungen komplett ausgeklammert hat. Exemplarisch aufzeigen lässt sich dies an zwei Themen: Erstens importiert die Schweiz jährlich rund 50 Tonnen Froschschenkel, den grössten Teil davon aus Indonesien - meist aus Wildtierbeständen und unter schlimmen Bedingungen produziert. Zweitens ist Indonesien einer der weltweit grössten Exporteure von Exotenleder - ebenfalls eine Produktion unter schlimmen Bedingungen. Diese Lederprodukte landen schliesslich in der Schweizer Luxusgüter- und Uhrenindustrie.
Das zweite Beispiel eines Freihandelsabkommens betrifft jenes mit den Mercosur-Staaten, das in der Substanz fertig verhandelt, aber noch nicht unterschrieben ist. Bei diesem Abkommen ist der Tierschutz ein grosses Thema, denn im Gegensatz zur Schweiz verfügen die Mercosur-Staaten nicht über konkrete Tierschutzvorschriften. Insbesondere finden auch keine regelmässigen Kontrollen statt. Viele in der Schweiz verbotenen Methoden sind weiterhin erlaubt. Zudem gibt es keine Beschränkung der Tierzahlen wie in der Schweiz, sodass industrielle Massentierhaltung in der Rindermast eher die Regel als die Ausnahme ist. Artwidrige Futterrationen, zum Beispiel Getreidemast in Feedlots, sind ebenso zulässig wie der Einsatz von Substanzen zur Leistungssteigerung sowie von gentechnisch veränderten Futtermitteln. Deshalb wird der Tierschutz ein wichtiges Thema sein, falls es beim Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten zu einer Volksabstimmung kommt.
Der Bund setzt sich bereits in relevanten internationalen Gremien für eine stetige Verbesserung der Standards im Bereich Tierwohl ein. Im Zentrum steht dabei das Engagement in der Weltorganisation für Tiergesundheit. Durch dieses Engagement trägt die Schweiz auf globaler Ebene zur Gesundheitssicherung von Tier und Mensch sowie zum Tierwohl [PAGE 763] bei. Dieses Engagement ist sehr zu begrüssen. Die Expertise aus dieser Arbeit muss jedoch auch in die Handelspolitik der Schweiz einfliessen. Die Aufnahme des Tierschutzes als Teil des Nachhaltigkeitskapitels bei den Freihandelsabkommen ist deshalb der logische Schritt dazu.
Ich bitte Sie, meine Motion zu unterstützen.