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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13

Wortprotokoll

Wie Sie wissen oder vielleicht in der Zwischenzeit erfahren haben, ist der Verkauf von Cablecom gestern tatsächlich erfolgt. Die drei heutigen Aktionäre - Swisscom, Veba und Siemens - haben Cablecom zu einem Preis von 5,8 Milliarden Schweizerfranken an die britische NTL verkauft. Die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde dazu ist noch notwendig.

Die Bedeutung des Cablecom-Netzes ist wirtschaftlich, sozial und kulturell sehr wichtig. Die Breitbandtechnik ermöglicht auch den Zugang zum Internet. Das ist seinerseits wieder sehr wichtig für die ganze Informationsgesellschaft Schweiz. Medienpolitisch ist Cablecom für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen sehr wichtig. Wie bereits vor den Verkaufsverhandlungen gesagt wurde, setzt deswegen der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen.

Diese Rahmenbedingungen bestehen zunächst einmal in der Aufsicht durch den Preisüberwacher. Er hat die Kompetenz und die Aufgabe, ungerechtfertigte Gebührenaufschläge zu verhindern. Dazu gehört z. B. auch, dass mit der Verkaufssumme begründete Gebührenaufschläge durch den Preisüberwacher überprüft und je nach Resultat verweigert oder teilweise bewilligt werden könnten.

Der Staat garantiert den nicht diskriminierenden Zugang zum Kabelnetz. Das heisst z. B., dass sowohl Swisscom als auch Diax und andere Anbieter die gleichen Rechte haben, sich auf Cablecom zu bewegen. Das war auch der Grund, weswegen wettbewerbspolitische Fragezeichen hinter die Mitbeteiligung der Swisscom an Cablecom gesetzt und ein Verkauf verlangt wurde. Das ist im Übrigen auch der Grund, weswegen wir uns nicht wünschten, dass ein Medienunternehmen in den Besitz von Cablecom kommt, weil das wieder eine Vermengung von Interessen bedeutet hätte.

Radio- und TV-Programme im Sinne der schweizerischen Service-public-Anforderungen müssen übertragen werden können. Das heisst insbesondere: In der ganzen Schweiz müssen Programme aller Sprachregionen empfangbar sein. Das Bakom wird den wirtschaftlichen Übergang der Cablecom genehmigen müssen. Es gelten die gleichen Konzessionsbedingungen wie bis anhin.

Allerdings - das ist hier jetzt auch zu sagen - ist der Eigentümer des Netzes von Cablecom nicht verpflichtet, überhaupt Radio- und TV-Programme zu transportieren. Wenn der Eigentümer dies aber tut, muss er es im Sinne des Service public tun. Wir können ihn tatsächlich verpflichten, bestimmte Programme zu transportieren. Wenn er aber generell auf Radio- und Fernsehprogramme verzichten und sich beispielsweise sagen würde, ich interessiere mich nur für Internet, hätten wir bis jetzt keine Handhabe, ihn für Radio- und TV-Programme zu verpflichten.

Wir prüfen daher im Zusammenhang mit der Revision des RTVG, ob hier noch eine gesetzliche Lücke geschlossen werden muss. Immerhin ist festzuhalten, dass der neue Eigentümer von Cablecom nicht im Sinn hat, auf Radio- und Fernsehprogrammtransporte zu verzichten, weil auch dieser Transport immer noch lukrativ ist.

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