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AB 319158

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-03

Wortprotokoll

Ich möchte unsere Gäste auf der Tribüne und diejenigen, die uns online zuschauen, auf etwas hinweisen: Wenn Sie in der Suchmaschine die Geschäftsnummer 20.433 eingeben, finden Sie x Faktenblätter aus Kommissionsunterlagen zur Kreislaufwirtschaft, die wir veröffentlicht haben. Dort, Frau Nationalrätin Schaffner, wird auch die Problematik von Kunststoffen, die via Kompost und Gärgut in die Böden gelangen, beschrieben. Vielleicht möchten Sie diese Blätter noch einmal konsultieren, um unseren Entscheid nachvollziehen zu können.

Ich möchte aufzeigen, warum die Kommission bei Artikel 30d den jetzigen Antrag der Minderheit I (Suter) mit 16 zu 8 Stimmen und den jetzigen Antrag der Minderheit II (Girod) mit 14 zu 11 Stimmen ablehnte. Die Kommission hat im Vorfeld auf eine neue Definition des Begriffs "Abfall" verzichtet. Wir wollten keine Gesamtrevision des Umweltschutzgesetzes vornehmen. Das führt natürlich zur Frage, wann Abfall Abfall ist. Wir haben die Infografik des BAFU konsultiert. Dort ist genau aufgeführt, was wir in der Kreislaufwirtschaft möchten: [PAGE 788] zuerst teilen, dann wiederverwenden, dann reparieren, dann wiederaufbereiten. Erst dann kommt das Recycling, d.[NB]h., die Abfälle werden abschliessend stofflich oder energetisch verwertet. Das hat dazu geführt, dass in der Stellungnahme des Bundesrates betreffend Abfall die "Wiederverwendung" nicht richtig platziert ist. Die "Wiederverwendung" gehört nicht in diesen Artikel. Deshalb möchte die Kommission an ihrem Entwurf festhalten.

Der Einzelantrag Wasserfallen Christian, der zu Artikel 30d eingegangen ist, geht natürlich genau in diese Richtung, d.[NB]h., er möchte eigentlich beim alten System bleiben. Das würde heissen, dass der Kern dieser Vorlage, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, komplett abgeschwächt würde. Daher waren wir in der Kommission nicht der Meinung, dass das der richtige Weg sein kann. Das Herzstück der Vorlage ist die Kreislaufwirtschaft.

Dann komme ich zum Minderheitsantrag Egger Mike zu Absatz 4: Auch dieser Antrag wurde von der Kommission abgelehnt, mit 17 zu 7 Stimmen. Warum? Der Antrag wurde abgelehnt, weil das im Grunde schon geltendes Recht und damit kein neuer Artikel ist; dieser Artikel ist bereits Bestandteil des alten Umweltschutzgesetzes, Artikel 30d Buchstabe b. Es ist einzig eine Verschiebung. Dieser Artikel hat noch nie zu Problemen geführt. Daher findet die Kommission diesen Artikel dort, wo er jetzt steht, auch angebracht.

Nun komme ich zum nächsten Teil, zu Artikel 31b Absatz 4 und zur Minderheit Munz: Dort geht es um das Privatisieren des Abfallwesens. Der Antrag Munz wurde mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission möchte dabei bleiben, dass eben gerade die privaten Sammler auf Ideen kommen könnten, was gesammelt werden kann, und dass nicht der Bundesrat bestimmen soll, was noch gesammelt werden könnte. Ein Beispiel in der Kommissionsdiskussion waren Babywindeln: Wem kommt es in den Sinn, Babywindeln separat zu sammeln und aus diesen einerseits Isolierstoffe, andererseits vielleicht Anzündhilfen zu machen? Das wäre so ein Businessmodell. Wenn man es nun dem Bundesrat überlässt, solche Businessmodelle zu entwickeln, dann wird er das kaum tun können. Genau diese Innovationstätigkeit wollte die Kommission mit ihrem Antrag unterstreichen.

Dann komme ich noch zum letzten Absatz, zum Littering: Hier hat die Kommission den Antrag, der jetzt von der Minderheit Graber aufgenommen wurde, mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Man war in der Kommission der Ansicht, dass eine schweizweite Regelung, die für alle gilt, also für Gäste, für uns, für die ganze Bevölkerung, besser durchsetzbar ist. Wir bestimmen auf nationaler Ebene: Littering ist in der Schweiz verboten. Es kann mit einer Busse von bis zu 300 Franken geahndet werden. Ich bin überzeugt, und auch die Kommission ist überzeugt, dass das zu einem Mehrwert führt und dass eben genau dieses Littering damit unterbunden werden kann.