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Egger Mike · Nationalrat · 2023-05-03

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-03

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 35i Absatz 1, welcher die Anforderungen an die Verpackungen betrifft. Die Kommission möchte dem Bundesrat hier die Kompetenz erteilen, Anforderungen an Produkte und Verpackungen bezüglich Verwertbarkeit, Lebensdauer, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparierbarkeit, Kennzeichnung sowie Erhöhung der Ressourceneffizienz zu erteilen. Uns als SVP-Fraktion stellt sich ganz klar die Frage, woher der Bundesrat und die Verwaltung überhaupt die Kompetenz nehmen, solche Anforderungen an die Produkte zu stellen. Hier ist sicher mit einem gewaltigen administrativen Aufwand zu rechnen.

Die Regelung ist zu streichen. Sie schafft eine unnötige Verdoppelung im Gesetz: Neben der grundsätzlichen Verpflichtung, die Ressourceneffizienz zu vergrössern, wird hier noch eine eventuelle zusätzliche Verpflichtung eingeführt. Diese wird aber nicht rechtssicher aufgeführt, sondern als Kompetenz, wie bereits erwähnt, dem Bundesrat übergeben. Diese Kompetenz wird weder durch Kriterien noch durch den verpflichtenden Einbezug der Akteure eingeschränkt. Das führt zu Unsicherheiten.

Der Antrag meiner zweiten Minderheit, der Minderheit V, bezieht sich auf Artikel 35j Absatz 1 und betrifft das ressourcenschonende Bauen. "Ressourcenschonendes Bauen" hört sich wunderbar an, ist es aber nicht. Der Bund hat mit der Überarbeitung des öffentlichen Beschaffungswesens und mit der damit verbundenen Integration von Nachhaltigkeitskriterien die Grundlage für die Verwendung von nachhaltigen Baustoffen bei Bauprojekten der öffentlichen Verwaltung geschaffen. Eine Ausdehnung dieses Anspruchs auf private Bautätigkeit ist nicht angezeigt und ist ein zu starker Markteingriff.

Sofern solche Vorgaben auf Bundesebene in Betracht gezogen werden, sind Bauwerke einerseits bei der Bewertung der Umweltbelastung gesamtheitlich, über den gesamten Lebenszyklus zu betrachten; andererseits gilt es, hier auf bewährte Methoden, die sich auf internationale bzw. europäische Normen abstützen, zurückzugreifen. Hierbei ist nicht nur die Ressourcenschonung, sondern die gesamte Nachhaltigkeit - Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft - zu berücksichtigen. Eine reine Ressourcenschonung greift zu kurz. Die Ausschreibung von Bauwerken muss sich zudem stets an der benötigten bzw. gewünschten Funktion orientieren und nicht an spezifischen Baumaterialien. Diese ergeben sich durch die Ansprüche an das Bauwerk selber.

Die Vorbildfunktion des Bundes lehnen wir aufgrund der unklaren Kostenfolge ab. Der Bund sowie die Kantone bauen bereits nach dem besten und modernsten Stand der Technik, wie das übrigens auch sehr viele private Unternehmer oder private Eigenheimbesitzer machen. Es braucht nicht überall staatliche Regulierung.

Ich komme zu meinem letzten Minderheitsantrag. Artikel 45 Absatz 3 möchte die Kantone dazu befähigen, zusätzliche Vorschriften über die sparsame und effiziente Energienutzung in Neu- und Umbauten bei Gebäuden zu erlassen. Allerdings gibt es bereits heute sehr viele durch die Kantone erlassene Vorgaben. Sie müssen ihre Vorschriften so auslegen, dass es sparsamer und effizienter wird. Sie müssen schauen, dass die erneuerbaren Energien in Form von Abwärme berücksichtigt werden. Die Kantone müssen auch überwachen, dass dem Orts-, Heimat- und Denkmalschutz entsprechend Rechnung getragen wird. Zudem erlassen die Kantone bereits heute Rechtsvorschriften, beispielsweise über die maximal zulässigen Anteile nicht erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs für Heizungen und Warmwasser, die Neuinstallation oder den Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen, die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude, die Produktion erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz.

Neu soll gemäss der Kommission ein Buchstabe e eingefügt werden. Er fordert, dass die Kantone auch noch Vorschriften über die Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude erlassen. Der Katalog wird immer noch grösser, die ganze Sache wird immer noch teurer. Zur Erinnerung: In der letzten Session hat dieses Parlament auch noch die Solarpflicht durchgedrückt. Für Personen, die Immobilien besitzen, werden die Kosten immer höher. So kann es einfach nicht weitergehen. Ich habe nicht das Gefühl, dass die Neubauten derart schlecht gemacht werden, im Gegenteil: Die Arbeiten werden bereits heute auf dem technisch besten Stand umgesetzt. Es muss Schluss damit sein, dass in diesem Land immer die Leute die Zeche für die irrsinnige, selbstverherrlichende Bevormundungspolitik bezahlen müssen.

Wir haben das Gefühl, dass in diesem Land die Eigenverantwortung sehr gut funktioniert. Darum sagen wir von der SVP-Fraktion ganz klar Nein zu diesem Artikel. Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag bei Block 2 entsprechend zu unterstützen.