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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2003-03-19

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-19

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit, welche das bisherige Recht beibehalten will, zum Artikel 42, Buttereinfuhr. In der Diskussion in der Kommission kam zum Ausdruck, dass im Grundsatz das geltende Recht beibehalten werden soll, d. h., dass das Regime unter der Aufsicht des Bundes weitergeführt werden soll. Die Buttereinfuhr-Regelung muss dann aufgehoben werden, wenn die Milchkontingentierung nicht mehr nach dem bisherigen System, d. h. nicht mehr nach dem öffentlichen Recht, weitergeführt wird. Solange sich hier nichts ändert, zwingt sich keine Änderung in dem Sinne auf, dass das Regulierventil der Branche in die Hand des Bundes kommt. Ich möchte hier insbesondere auch erwähnen, dass es bisher funktioniert hat.

Sie haben mit Artikel 31 die Mengenregelung bereits der Branche übertragen. Es ist deshalb sinnvoll, dass der Ausgleich zwischen viel und wenig Milch, welcher über die Butterverwertung geregelt werden soll, ebenfalls in der Verantwortung der Branche bleibt. Es zwingt sich hier also keine Änderung auf.

Ich möchte Sie deshalb konsequenterweise bitten, hier der Minderheit zuzustimmen und diese Regelung dann zu ändern, wenn die Milchkontingentierung aufgehoben wird. Dies ist ein Punkt, welcher im Jahr 2006 geregelt werden soll.