Rösti Albert · Bundesrat · 2023-05-03
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-05-03
Wortprotokoll
Frau Nationalrätin Schneider-Schneiter, ich muss Sie leider enttäuschen: Es wird nicht besser - in dieser Frage zumindest. (Teilweise Heiterkeit) Sie fordern mit Ihrer Motion, dass der Bundesrat einseitig, also ohne internationale Vereinbarung, per Verordnung Preisobergrenzen für das Roaming einführen soll. Sie sind der Ansicht, dass Artikel 12abis des Fernmeldegesetzes dem Bundesrat dazu die Möglichkeit gibt, dies verbunden mit der Begründung eines "bill shock".
Der Bundesrat hat hier, wie ich einleitend angetönt habe, die unveränderte Haltung, dass nicht darauf eingetreten werden sollte, zumindest nicht mit einer einseitigen Regelung. In seiner Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes ist diese Frage ausdrücklich geprüft und letztlich auch vom Parlament verworfen worden. In den parlamentarischen Debatten wurde gar keine Diskussion über diesen Richtungsentscheid verlangt. Deshalb ist es für den Bundesrat nicht möglich, jetzt auf Verordnungsebene diese Preisobergrenzen festzulegen. Dies ist auch deshalb nicht möglich, weil sich die ausländischen Unternehmen ohne internationale Vereinbarungen nicht an die Verordnungs- oder gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz halten müssten.
Ich denke, die Situation konnte etwas abgefedert werden. Sie haben die Menschen auf der Tribüne angesprochen - es sind viele Junge da; die anderen fühlen sich vielleicht noch jung. Diese wissen mittlerweile, dass man Kostenlimiten festlegen kann und eine Warnung bekommt, wenn diese Grenze erreicht ist. Dann telefoniert man einfach nicht mehr. So können auch diese "bill shocks" vermieden werden.
Es gibt auch keine Anzeichen, dass diese "bill shocks" noch weit verbreitet sind. Das BAKOM erhielt 2022 weniger als zehn Beschwerden. Bei der Schlichtungsstelle Ombudscom gingen im Jahr 2022 gemäss deren Statistik insgesamt 23 Beschwerden zum Thema ein.
Deshalb beantrage ich die Ablehnung Ihres Vorstosses und bedanke mich für Ihr Verständnis.