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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-05-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-05-03

Wortprotokoll

Vom Kümmerer zum Kummerbub ist es dann nicht mehr weit, von daher passe ich lieber etwas auf.

Ich muss Sie leider enttäuschen, Herr Nationalrat Schilliger: Der Bundesrat lehnt Ihr Postulat ab. In einem Bericht das Potenzial für die energetische Sanierung von nicht ausgebauten Dachstockwerken aufzuzeigen, erachtet der Bundesrat nicht als seine Aufgabe.

Erstens wäre der Aufbau und Unterhalt einer Statistik der nicht ausgebauten Dachstockwerke mit hohen Kosten verbunden, da solche Daten im Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes nicht vorhanden sind. Das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag erachten wir deshalb als kritisch, denn im Gebäude- und Wohnungsregister fehlen diese Daten.

Zweitens sind dem Bund bei den Zuständigkeiten sehr klare Grenzen gesetzt. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind gemäss Bundesverfassung in erster Linie die Kantone zuständig. Sie wissen selbst, dass gerade die Energiedirektoren der Kantone genau darauf achten, dass diese Arbeitsteilung eingehalten wird. Der Bundesrat will diese Zuordnung deshalb respektieren. Die Kantone können bereits heute Bestimmungen zur Erhöhung der Ausnutzungsziffer erlassen, was ich durchaus als sinnvoll erachte. Die Gemeinden sind wiederum zuständig für die Frage, inwiefern Erweiterungen der Wohnfläche baurechtlich zulässig sind. Dass man hier - da haben wir keine Differenz mit Ihnen - in Anbetracht der knappen Bauzonenflächen eine möglichst gute Ausnutzung sicherstellt, ist ebenfalls klar. Wir diskutieren im Moment auch beim Raumplanungsrecht, bezüglich des Bauens ausserhalb der Bauzone, ob man mehr fürs Wohnen nutzen kann. Das geht in diesem Sinn in Ihre Richtung.

Drittens müssen beim Ausbau des Dachstocks zu einer Wohnung Dachfenster eingebaut werden. Rein aus energetischer Sicht stellt sich die Frage, was besser ist: einfach den Estrich zu isolieren oder noch die Dachwohnung zu nutzen? Für das Wohnen mag dies insgesamt sinnvoll sein, aber ich erachte es nicht als Aufgabe des Bundesrates, dazu eine Statistik und eine Erhebung zu machen.

Deshalb bitte ich Sie, das Postulat Schilliger abzulehnen, wie das der Bundesrat empfiehlt.