Rösti Albert · Bundesrat · 2023-05-03
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-05-03
Wortprotokoll
Die Motion Friedl Claudia verlangt vom Bundesrat, die bereits vorgesehenen Massnahmen zum Schutz der Fischwanderung rasch voranzutreiben und zusätzlich schnell wirksame Massnahmen zu ergreifen.
Zur Ausgangslage, sie wurde bereits erläutert: Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer verpflichtet seit 2011 Inhaberinnen von Wasserkraftanlagen, die freie Fischwanderung bis spätestens 2030 wiederherzustellen. Die Kosten für diese Massnahmen werden aus dem Netzzuschlagsfonds rückerstattet bzw. von den Stromkonsumenten getragen. Die Kantone, die Branche und das BAFU arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der Massnahmen. Aktuell wird an zwei Pilotstandorten - ich gehe davon aus, dass Sie sie kennen - die technische Machbarkeit von grossen Fischabstiegsanlagen untersucht. Gleichzeitig werden wichtige Erkenntnisse zum Wanderverhalten der Fische gewonnen. Die Ergebnisse der Untersuchungen erwarten wir auf Ende des Jahres.
Aufgrund der Grösse und Komplexität dieser Art von Fischabstiegsanlagen muss die Umsetzung schrittweise erfolgen, auch um Fehlplanungen zu verhindern. Im Gegensatz zum Fischaufstieg ist der Fischabstieg deutlich komplexer und deshalb auch schwieriger umzusetzen. Es geht daher nicht im von Ihnen gewünschten Tempo voran, das anerkenne ich absolut. Um die Umsetzung weiter zu beschleunigen, prüfen wir aktuell, ob bereits jetzt mit gewissen vorbereitenden Arbeiten an grossen Anlagen begonnen werden könnte. Dadurch könnte zusätzlich Zeit gewonnen werden.
Nach unserer Auffassung ist es kaum möglich, Fische einzufangen und über Land zu transportieren, wie Sie das vorgeschlagen haben. Es gibt gerade auch in grossen Flüssen wie dem Rhein keine zuverlässige Fangmethode dafür. Ausserdem wandern nicht jedes Jahr alle Aale ab, und es besteht die Gefahr, Aale zu verletzen, die noch nicht geschlechtsreif sind. Die Geschlechtsreife tritt beim Aal in der Regel im Alter von fünfzehn bis dreissig Jahren ein. Ein "Aaltaxi" oder wie auch immer man es nennen will, macht deshalb aus unserer Sicht wenig Sinn. Wir setzen die Priorität auf die Pilotmassnahmen, die wir möglichst rasch umsetzen wollen.
Weil die Massnahmen alle laufen und kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion, auch wenn er durchaus eine Notwendigkeit anerkennt.