Rösti Albert · Bundesrat · 2023-05-03
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-05-03
Wortprotokoll
Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen "Masterplan Gehen" zu erarbeiten. Ziel ist es, mit einer nationalen Strategie den Fussverkehr zu fördern und seinen Anteil am Gesamtverkehr zu steigern. Der Bundesrat beantragt Ihnen Ablehnung des Postulates, weil sehr viel in die Richtung getan wird, die Frau Nationalrätin Schlatter angetönt hat.
Der Fussverkehr geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert, und es ist gut, dass das auch im Gesamtverkehrssystem entsprechend integriert wird. Er wird auch im Sachplan Verkehr, im Teil "Mobilität und Raum 2050", als eigenständiges Verkehrsmittel betrachtet, das andere Verkehrsträger ergänzt. Im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr stellt der Bundesrat erhebliche Mittel zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs zur Verfügung. Sie beraten demnächst im Rat das Agglomerationsprogramm im Umfang von 1,5 Milliarden Franken. Rund ein Drittel davon ist für den Fuss- und Veloverkehr, also für den Langsamverkehr, reserviert; das ist ein beträchtlicher Anteil. Überall, wo in den Zentren im Moment über Geschwindigkeitseinschränkungen diskutiert wird, ist das auch mit einer besseren Situation für die Fussgängerinnen und Fussgänger verbunden. Das ist also wirklich ein Schwerpunkt, der in vielen Agglomerationen - insgesamt sind 32 im Agglomerationsprogramm - umgesetzt wird.
Das Fuss- und Wanderweggesetz verpflichtet die Kantone dazu, ihre Fuss- und Wanderwegnetze in Plänen festzulegen und beim Wegfall für Ersatz zu sorgen. Ausserdem formuliert das Gesetz übergeordnete Grundsätze und Ziele zur Förderung des Fussverkehrs. Diese Grundsätze wurden in diversen Vollzugshilfen des Bundes konkretisiert. Heute verfügt die Schweiz über ein gut ausgebautes und attraktives Netz für Fussgängerinnen und Fussgänger. Wo dies noch nicht ausreichend der Fall ist, sollten die Kantone und vor allem auch die Gemeinden entsprechend aktiv werden.
Der Fussverkehr wird als selbstverständlicher und wichtiger Teil des Verkehrs wahrgenommen, auch vom Bundesrat. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehenden gesetzlichen und strategischen Grundlagen, die ich soeben ausgeführt habe, ausreichen und dass die meisten Kantone und Städte Konzepte zugunsten des Fussverkehrs umsetzen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.