Scherer Marcel · Nationalrat · 2003-03-19
Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-19
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, die Artikel 46 und 47 des Landwirtschaftsgesetzes ersatzlos zu streichen. Obwohl der Sprecher bereits seinen Segen dazu gegeben hat, möchte ich Ihnen eine Begründung geben, die Sie davon überzeugen wird, dass eine Verordnung über Höchstbestände von Nutztieren gemäss den Artikeln 46 und 47 nicht mehr zeitgemäss ist.
Meine Interessenoffenlegung: Ich bin selber Landwirt und betreibe einen Schweinehaltungsbetrieb. Ich kann Ihnen aus meiner beruflichen Erfahrung heraus sagen, dass ich tagtäglich mit mehr oder weniger sinnigen und unsinnigen Gesetzen, Paragraphen und Verordnungen konfrontiert bin. Die Artikel 46 und 47 sind solche Artikel, die eine rein politische Absicht, also weder eine ökologische noch ethologische Absicht, beinhalten.
Die Idee der Einschränkung der Landwirtschaft entstammt der damaligen Denkweise der totalen Regulierung der Landwirtschaft. Dieser Artikel wurde 1979 als Lenkungsmassnahme für die Fleisch- und Eierproduktion ins Gesetz aufgenommen. Es handelt sich dabei zur Hauptsache um Höchstlimiten. Diese Regelungen sind aus manchen Gründen nicht mehr zeitgemäss und werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit durch die vorgesehenen Ausnahmebestimmungen bereits öfters umgangen: Mit einer Ausnahmebewilligung, mit der Gemeinde, Kanton und eidgenössische Ämter aufwendig konfrontiert werden, können diese Limiten heute bereits überschritten werden. So genannte Integratoren - Mühlen, Genossenschaften, Verbände und Händler - halten so heute schon sehr grosse Tierbestände. Sie umgehen die Limite, indem die Tiere auf verschiedenen Betrieben gehalten werden.
Für betroffene Landwirte stellen diese Bestandesvorschriften eine starke Einschränkung der - in der heutigen Zeit - unumgänglichen Betriebsentwicklung dar. Die verschiedentlich geäusserten Gefahren von überdimensionierten Landwirtschaftsbetrieben bestehen in der Schweiz nicht, da Raumplanungs-, Gewässerschutz-, Öko- und Ethovorschriften bereits heute genügend greifen. Verschiedene Gespräche mit dem BLW zeigen, dass auch vom Bundesamt aus gesehen einer Streichung nichts im Wege stehen würde und auf einen grossen administrativen Aufwand verzichtet werden könnte.
In der Stellungnahme der Arbeitsgruppe "Produktionsfaktoren und Soziales" ist auf den Seiten 49 und 50 zu lesen, dass in der EU keine Vorschriften zu Höchsttierbeständen bestehen. Die "Suisseporcs", die Organisation der Schweineproduzenten, und erfreulicherweise auch der Bauernverband bekennen sich zu einer moderaten Vergrösserung der Landwirtschaft. Also steht diese politische Einschränkung in echtem Widerspruch zur wirtschaftlichen Entfaltung der Landwirtschaft.
Ich bitte Sie, im Interesse einer zukunftsgerichteten, produzierenden, sich der Marktsituation anpassenden Landwirtschaft meinen Antrag zu unterstützen. Sie geben damit der Landwirtschaft mehr Entfaltungsmöglichkeiten und damit die Möglichkeit, sich marktwirtschaftlich zu verhalten.