Dobler Marcel · Nationalrat · 2023-05-03
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-03
Wortprotokoll
Die digitale Transformation im Gesundheitswesen muss verbessert werden. Aus diesem Grund wurde die Motion 21.3957, "Digitale Transformation im Gesundheitswesen. Rückstand endlich aufholen!", im letzten Jahr einstimmig von beiden Räten angenommen. Heute stimmen wir über die Folgemotion ab, die der Ständerat am 20. September 2022 angenommen hat.
Mit Ziffer 1 will die Motion die digitale Transformation im Gesundheitswesen sicherstellen und festlegen, dass sie mit Priorität behandelt wird. In Ziffer 2 soll ein Instrument zur Verbesserung der Versorgungssicherheit eingeführt werden. Bei Ziffer 2 haben wir in der Kommission den Motionstext angepasst.
Ziffer 1 der Motion beinhaltet drei wesentliche Elemente:
1. Wir als Parlament wollen eine enge Kontrolle über die Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen ausüben, indem wir vom Bundesrat einen konkreten Masterplan verlangen, der die zeitlichen und inhaltlichen Digitalisierungsziele darlegt und aufzeigt, wie sie erreicht werden können.
2. Zudem (Glocke des Präsidenten) sind die gesetzlich festgelegten, einheitlichen Standards und bestehenden Datenbanken zu nutzen und weiterzuentwickeln.
3. Unsere enge Begleitung dieses Dossiers wollen wir mit der Pflicht des Bundesrates unterstreichen, dem Parlament über den Stand der digitalen Transformation im Gesundheitswesen jährlich Bericht zu erstatten.
Ständerat, Bundesrat und unsere vorberatende Kommission empfehlen Ihnen Ziffer 1 zur Annahme. In der Kommission fiel der Entscheid mit 18 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Zu Ziffer 2 der Motion: In Ziffer 2 geht es um die schwerwiegende Krise in der Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln, zum Beispiel mit Antibiotika oder mit Kinderarzneimitteln, und mit Arzneimitteln gegen chronische Krankheiten; dies sind zum Beispiel Diabetesmedikamente oder Psychopharmaka. Heute besteht bei den Herstellern eine Meldepflicht, wenn sich ein Versorgungsproblem abzeichnet. Dieses System hat aber eine grosse Unschärfe. Aus diesem Grund soll die Rechtsgrundlage für eine Datenbank geschaffen werden, in der die Hersteller die Artikel melden, die in den Handel gehen.
Durch eine Anbindung der Leistungserbringer an diese Datenbank soll erfasst werden, wenn ein Produkt an einen Patienten abgegeben wird. Es kann in Echtzeit festgestellt werden, wann Lieferungen in die Schweiz erfolgen oder eben ausbleiben, oder die verfügbaren Artikel können ausgewertet werden. Engpässe lassen sich so monitoren und systematisch überwachen, um mögliche Massnahmen gegen einen Versorgungsengpass zu ergreifen. Damit dieses System funktioniert, braucht es den zweiten Abschnitt von Ziffer 2, der für jede Verpackung eine eindeutige Nummer, eine Seriennummer, einführt. Mit dieser Datenbank und der eindeutigen Nummer auf dem Arzneimittel kann die Fälschungssicherheit gewährleistet werden. Wenn es kein Obligatorium gibt, ist weder die Fälschungssicherheit noch die Überwachung der Versorgungssicherheit gegeben.
Im Motionstext ist die Swiss-Medicines-Verification-System-Datenbank namentlich erwähnt. Diese Datenbank ist gemäss der Verwaltung eine von zwei möglichen Varianten. Die Abklärungen bei der Verwaltung sind aber noch im Gange. Um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben und eine saubere Eruierung der bestmöglichen Lösung zu geben, haben wir den Motionstext angepasst und allgemein formuliert, damit die Verwaltung selbst entscheiden kann. Diese Anpassung wurde von Ihrer Kommission mit 14 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen die Annahme der Motion mit der Anpassung von Ziffer 2, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorwärtszubringen und die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zu verbessern. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Motion als Ganzes abzulehnen.
Nach der Beratung und Beschlussfassung in der Kommission kamen Schweizer Vertreter der Arzneimittelhersteller auf uns zu und bemängelten bei Ziffer 2 die Übernahme von Sicherheitsvorkehrungen und die obligatorische Einführung von Seriennummern auf den Verpackungen. Mit "Sicherheitsvorkehrungen" ist gemeint, dass jede Packung ein Siegel hat, damit man sieht, ob eine Verpackung geöffnet wurde. Ebenfalls sind die Hersteller der Meinung, dass die Serialisierung bei sehr tiefpreisigen Medikamenten dieselben verteuern würde und dass diese so nicht mehr hergestellt würden. Beide Einwände waren nicht Gegenstand der Diskussion in der Kommission. Ich bitte den Bundesrat, diese Einwände bei der Erarbeitung einer Verordnung zu berücksichtigen.
Aufgrund dieser nicht diskutierten Einwände werde ich in der Kommission beantragen, den Verordnungsentwurf in der Kommission zu traktandieren - sofern die Motion angenommen wird.