Baader Caspar · Nationalrat · 2003-03-19
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-19
Wortprotokoll
Bei meinem Minderheitsantrag zu Absatz 3 handelt es sich um einen Antrag, welcher nur zum Tragen kommt, wenn Sie in Absatz 1 der Mehrheit oder der Minderheit I bzw. allenfalls den Einzelanträgen Kunz, [PAGE 398] Lachat, Brunner Toni oder Bigger zustimmen, d. h., wenn Sie für die Versteigerung sind. Mein Antrag wird obsolet, wenn der Rat dem Antrag der Minderheit II (Schibli) folgt und analog dem Ständerat auf eine Versteigerung verzichtet.
Die Versteigerung der Importzollkontingente nach dem Modell des Bundesrates führt dazu, dass der Wertschöpfungskette Fleisch - darunter verstehe ich die Kette vom Bauer über den Metzger bis zum Konsumenten - etwa 150 Millionen Franken entzogen und in die Bundeskasse abgezweigt werden. Dies ist falsch! Damit wird quasi eine neue Steuer geschaffen, welche die Verbilligung für das Fleisch, die man sich von einer Versteigerung erhofft, gerade wieder aufhebt. Die Kosten der Schlachtbetriebe für den Kauf solcher Importkontingente müssen nämlich wieder auf das Fleisch abgewälzt werden. Profiteur der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung ist daher einzig die Bundeskasse. Sie kommt zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten zu Mehreinnahmen in der Höhe von 150 Millionen Franken. Meiner Meinung nach muss dieser Erlös aber wieder der Wertschöpfungskette Fleisch zukommen, und zwar zusätzlich zu den Mitteln aus dem Zahlungsrahmen gemäss Artikel 6. Dabei spielt es weniger eine Rolle, wo Sie in dieser Wertschöpfungskette das Geld wieder einspeisen, ob beim Metzger zur Finanzierung von Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes oder beim Bauer in Form von zusätzlichen Direktzahlungen. Wenn die Zahlung an den Bauer erfolgt, findet einfach eine neue Margenteilung statt, die sich auf dem Markt einspielen wird.
Trotzdem erachte ich die von mir vorgeschlagene Lösung als richtig, weil die Abschöpfung aus der Kontingentsversteigerung in erster Linie für Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes und erst in zweiter Linie für zusätzliche Direktzahlungen zu verwenden ist. Dieses Vorgehen ermöglicht es auch, im Rahmen der Verordnung eine spartenweise Betrachtung vorzunehmen, d. h., beispielsweise die Abschöpfung aus der Versteigerung von Geflügelfleisch wieder für diese Zwecke zu verwenden.
Es ist falsch, wenn ein Teil der Mittel aus der Versteigerung der Zollkontingente generell für die Entsorgung von Schlachtabfällen eingesetzt wird und damit am Schluss beim Entsorger Investitionen finanziert werden. Damit würden nämlich in diesem Bereich Strukturen zementiert und der Wettbewerb für andere Entsorgungsformen verhindert. Soweit es sich um die BSE-bedingte Entsorgung handelt, sind diese Kosten zulasten der ordentlichen Kredite des Bundesamtes für Veterinärwesen zu finanzieren, geht es doch dabei um eine rein gesundheitspolitische und nicht um eine agrarpolitisch motivierte Massnahme. Sie darf daher nicht der Landwirtschaft angelastet werden.
Ich bitte Sie deshalb, bei Absatz 3 der Minderheit I zuzustimmen.