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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2023-05-03

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-03

Wortprotokoll

Meine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion. Sie weist darauf hin, dass der Bundesrat bereits dabei ist, sämtliche EO-Leistungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung zu prüfen. Sie schliesst sich zudem der Stellungnahme des Bundesrates an und verweist auf die Schwierigkeiten, mit welchen die Umsetzung der beiden Varianten in der Motion verbunden wäre.

Eine weitere Ausweitung der EO-Leistungen würde erhebliche Zusatzkosten verursachen, die zu den Kosten des Vaterschaftsurlaubs, des Urlaubs zur Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes und des Adoptionsurlaubs noch hinzukämen. Bereits Anfang 2021 mussten die Beitragssätze der Erwerbsersatzordnung mit der Einführung des Vaterschaftsurlaubs von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht werden. Der Spielraum für weitere Erhöhungen ist deshalb ausgeschöpft.

Der Vaterschaftsurlaub hat Kostenfolgen von 230 Millionen Franken. Der Betreuungsurlaub für Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat Kostenfolgen von 74 Millionen Franken. Die Kostenfolgen des Adoptionsurlaubs fallen mit 100[NB]000 Franken zwar tief aus, gesamthaft wurden aber im Jahr 2020 Leistungen bzw. zusätzlich wiederkehrende Kosten zulasten der Erwerbsersatzordnung in der Höhe von 304 Millionen Franken beschlossen. Damit wurde gemäss Artikel 27 EOG der gesetzliche Höchstbeitrag von 0,5 Prozent erreicht.

Sogenannte weitere Entschädigungen für Militärdienstleistende, wie die Betriebszulage oder die Betreuungszulage, sind nur bei besonderen Gegebenheiten möglich. Diese Nebenleistungen werden jedoch unabhängig von der EO-Entschädigung, die für Mütter und für Militärdienstleistende gleich ist, entschädigt. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass bei einem berufstätigen Vater die Familienzulage in der Regel zusätzlich zum Erwerbsersatz der Mutter ausbezahlt wird. Bereits heute gelten grundsätzlich die gleichen Regeln und Grundsätze für die Mutterschaftsentschädigung und für die Grundentschädigung von Militärdienstleistenden.

Die Variante eines identischen Höchsttagessatzes durch einen alleinigen Ausbau bei den Müttern lehnen wir ab, da sie enorme Zusatzkosten bei der EO zur Folge hätte, deren Finanzierung wohl wiederum eine Erhöhung der Lohnbeiträge zur Folge hätte. Ausserdem wird die EO ja, wie gesagt, sowieso überarbeitet.

Deshalb bitte ich Sie, dem Bundesrat und meiner Minderheit zu folgen und die Motion abzulehnen.