Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2023-05-03
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-03
Wortprotokoll
Zu Beginn gebe ich meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsidentin des Vereins Patronfonds.
Wohlfahrtsfonds sind freiwillige, von Arbeitgebern finanzierte Vorsorgeeinrichtungen. Sie entlasten unsere Sozialversicherungen und helfen Menschen in Not. Sie verfügen über Mittel und den Willen, Gutes zu tun. Leider sorgen regulatorische Hürden dafür, dass sie das immer weniger machen. Als Präsidentin von Patronfonds werde ich immer wieder von unseren Mitgliedern auf Schwierigkeiten in der Praxis hingewiesen. Eine ärgerliche und ungerechte Regulierung will ich mit der vorliegenden Motion korrigieren.
Leistungen zur Linderung einer finanziellen Not sind gemäss Artikel 8quater AHVV explizit AHV-befreit. Um unnötige Bürokratie zu verhindern, gilt ein genereller AHV-Freibetrag von 16 800 Franken - allerdings nur für ordentlich pensionierte Rentnerinnen und Rentner. Die anderen Rentnerkategorien sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Für sie muss in einem aufwendigen und wenig praxistauglichen Prozedere die AHV-Befreiung geklärt werden.
Ich fordere darum mit der Motion, dass dieser AHV-Freibetrag für sämtliche rentenbeziehenden Personen gilt. Es geht darum, die Praxis zu vereinfachen und Rechtssicherheit für Wohlfahrtsfonds und Arbeitgebende zu schaffen. Es geht aber vor allem auch darum, den politischen Willen kundzutun und ein Zeichen zu setzen, nämlich zu sagen: Wohlfahrtsfonds sollen ermutigt werden, Gutes zu tun. Die Politik will das fördern und unnötige Hürden beseitigen. Schliesslich machen Wohlfahrtsfonds das auf freiwilliger Ebene und für Menschen in Not. Das sollte darum eigentlich von links bis rechts unterstützt werden.
Ich möchte drei Hauptgründe herausstreichen, warum Sie meiner Motion zustimmen sollten: [PAGE 854]
1. Es ist im Sinne der Gleichbehandlung angezeigt, dass für alle Rentnerkategorien eine einheitliche AHV-Freigrenze bei Härtefallleistungen von Wohlfahrtsfonds gilt.
2. Damit von der Freigrenze profitiert werden kann, muss weiterhin eine konkrete finanzielle Notsituation für die Zusprechung einer Härtefallleistung vorliegen. Deshalb wird eine Ergänzung von Artikel 8quater AHVV und keine Änderung von Artikel 6quater AHVV gefordert. Der Bundesrat liegt in seiner Stellungnahme mit seinem Beispiel der wohlhabenden Witwe also falsch, weil in diesem Fall gar keine Leistung gesprochen werden könnte.
3. Der Bundesrat befürwortete stets ein pragmatisches Vorgehen bei der Handhabung der AHV bei Härtefallleistungen. Wohlfahrtsfonds sollen eine Not unbürokratisch lindern können. Mit meiner Motion wird dem entsprochen, und zudem werden betroffenen Rentnerinnen und Rentnern entwürdigende Bittgänge bei Behörden oder Privaten erspart.
Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen.