Schläpfer Therese · Nationalrat · 2023-05-04
Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-04
Wortprotokoll
Ich bin selbstverständlich nicht gegen Opferhilfe. Die Postulantinnen halten aber in ihren Begründungen bereits selbst fest, dass schon einige Bestrebungen für die Opferhilfe im Gang sind. Wie schon angesprochen, auch der 2022 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter gestartete Dialog "Sexuelle Gewalt" mit den Kantonen will die Verbesserung der Unterstützung und Begleitung der Opfer wie auch der Strafverfolgung angehen. Nun sollten wir doch zuerst diese Ergebnisse abwarten, bevor wir auf einer anderen Schiene neue Aufgabengebiete eröffnen.
Die sexualisierte Gewalt und Femizide nehmen in der Schweiz gleichzeitig mit der Zunahme der Schutzsuchenden, der Asylbewerber und der Zuwanderung zu. Wir bieten immer mehr Schutzsuchenden Schutz an, und diese tun genau das, wovor sie flüchten, sie wenden nämlich Gewalt an. Diese Tatsache blenden Sie gerne aus. Wir sollten einmal darüber nachdenken, ob wir zur Verminderung der Zahl von Gewaltopfern nicht unsere bestehenden Gesetze anwenden sollten. Sicher gibt es auch Schweizer, die gewalttätig sind. Aber informieren Sie sich doch einmal auf statista.com: Dort steht, dass im Jahr 2022 in der Schweiz 867 Vergewaltigungen, inklusive der Vergewaltigungsversuche, angezeigt worden sind. Seit 2016 steigt die Zahl der registrierten Vergewaltigungen stetig an - zum gleichen Zeitpunkt, in dem die Zahl der Flüchtlinge aus Ländern mit uns sehr fremden Kulturen ansteigt. Dort steht auch, es gebe einen überproportional grossen Anteil von Fällen bei Personen mit Migrationshintergrund.
Die Postulantinnen wollen wissen, wie man die sexualisierte Gewalt eindämmen kann. Beginnen wir doch einfach einmal mit der Anwendung des Gesetzes, und schaffen wir diese Täter in ihre Herkunftsländer zurück! So könnten wir die Opferzahlen senken.
Ich möchte daran erinnern, dass die links-grüne Seite des Nationalrates auf Anraten des Bundesrates meine Motion 19.4191 vom September 2019, welche eine härtere Gangart gegenüber Tätern forderte, abgelehnt hat. Sie bekennen sich also zum Täterschutz und wollen nicht unbedingt die Opfer schützen.
Was ist nun neu möglich? Gemäss dem Bundesrat liegt das Interesse der Opfer von häuslicher Gewalt in einer Verbesserung ihrer Situation. Die Opfer wollen zwar keine Bestrafung, aber sie wollen ihre Situation verbessern. Das ist ein schwieriges Unterfangen. Das sieht man, wenn man Informationen auf statista.com anschaut, wonach ein überproportionaler Anteil der Fälle auf Personen mit Migrationshintergrund, sprich aus uns fremden Kulturen, entfällt. Diesem Bedürfnis wird aber seit dem 1. Juli 2020 auch Rechnung getragen. Bei bestimmten leichteren Gewaltdelikten, die in der Paarbeziehung begangen werden, kann das Verfahren auf Gesuch des Opfers sistiert und nach Ablauf von sechs Monaten eingestellt werden. Aufgrund einer kürzlich erfolgten Gesetzesrevision wird die Sistierung neu nicht mehr nur vom Willen des Opfers abhängen. Vielmehr wird die Behörde prüfen müssen, ob damit eine Stabilisierung oder Verbesserung der Situation hergestellt werden kann. Damit wird das Opfer weniger dem Druck der beschuldigten Person ausgesetzt.
Zudem wird es neu möglich sein, für die Zeit der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt anzuordnen. Zusätzlich ist der Nationalrat der Forderung nach Krisenzentren für Opfer von Gewalt nachgekommen. So werden Opfer in den Krisenzentren umfassend spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung und Unterstützung erhalten. Es wird eine Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin ohne Verpflichtung zur Anzeige gewährleistet. Die [PAGE 877] Krisenzentren werden für alle Opfer leicht zugänglich und in der Bevölkerung bekannt sein. Damit sollen die Hilfe für Opfer wie auch die Aussichten auf Erfolg der Strafverfolgung verbessert werden.
Es gibt also bereits einige Verbesserungen für Opfer von Gewalt. Nun sollten die Resultate ausgewertet werden, bevor einfach unüberlegt nochmals ein neues Dossier mit praktisch gleichlautenden Forderungen eröffnet wird.
Ich danke Ihnen für die Ablehnung der beiden Postulate.