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Atici Mustafa · Nationalrat · 2023-05-04

Atici Mustafa · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-04

Wortprotokoll

Tausende Berechtigte verzichten auf Sozialhilfe aus Angst, ihr Aufenthaltsstatus werde zurückgestuft oder ihre Chancen auf Einbürgerung würden verschlechtert. Mit meinem Postulat fordere ich den Bundesrat auf, über das Ausmass Klarheit zu schaffen. Der Bundesrat teilt diese Forderung. Er betont in seiner Stellungnahme: "Der Bundesrat unterstützt die Absicht, eine Übersicht über die Anzahl von Personen zu gewinnen, die auf ihren Anspruch auf Sozialhilfe verzichten aus der Befürchtung, damit ihre ausländerrechtliche Bewilligung oder die Möglichkeit einer Einbürgerung zu verlieren." Laut Bundesrat wird genau dies aber bereits in einer Studie abgeklärt, welche die Sozialdirektorenkonferenz, die Sozialhilfekonferenz und der Städteverband in Auftrag gegeben haben.

Diese Studie liegt seit März 2022 vor. Sie beruht auf einer Online-Befragung und enthält deshalb keinerlei erhärtete Zahlen zur Häufigkeit. Zudem geht sie gar nicht auf die Verwirkung der Einbürgerungschancen ein und berücksichtigt bloss den Zeitraum bis 2019. Die Studie äussert allein die Vermutung, rund 10 bis 13 Prozent der armutsbetroffenen Niedergelassenen und Aufenthalter hätten auf Sozialhilfe verzichtet, weil sie Angst vor dem Verlust ihres Aufenthaltsrechts gehabt hätten. Für genauere Zahlen fehle aber der Zugang zu national konsolidierten Daten.

Umso deutlicher bestätigt die Studie ganz im Gegensatz zu den beschwichtigenden Behauptungen des Bundesrates das Ausmass der dahinterstehenden Problematik: "Fast ausnahmslos alle Fachpersonen - sowohl aus öffentlichen Sozialdienststellen als auch von Hilfswerken - geben an, dass sie in ihrer Arbeit regelmässig mit Klienten und Klientinnen konfrontiert sind, die Angst haben, ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren und die Schweiz verlassen zu müssen." Auch dass sich betroffene Personen oft verschulden, um einen Sozialhilfebezug zu vermeiden, werde häufig beobachtet und[NB]gemäss[NB]den[NB]Erkenntnissen aus den explorativ geführten Gesprächen als grosses Problem wahrgenommen, hält die Studie fest.

An der diesjährigen Jahreskonferenz der Eidgenössischen Migrationskommission zeigte Professorin Eva Maria Belser einmal mehr unmissverständlich auf, dass das Ausländerrecht durch die Verfassung geschützte Grundrechte wie das allgemeine Gleichheitsgebot und das Diskriminierungsverbot aushebelt und deshalb hochproblematisch ist. Hochproblematisch ist es zudem, wenn der Bundesgesetzgeber via[NB]Ausländerrecht Vorschriften erlässt, die tief in die Sozialhilfe eingreifen, die in die allgemeine Zuständigkeit der Kantone fällt.

Umso wichtiger wäre es, sich endlich ernsthaft um das Ausmass dieses Eingreifens zu kümmern. Laut neuesten Zahlen ging bei den Niedergelassenen und den Jahresaufenthaltern allein zwischen 2019 und 2021 die Anzahl der Sozialhilfebeziehenden bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe um mehr als [PAGE 884] 9500 Personen zurück. Das ist ein Rückgang um 13 Prozent allein in zwei Jahren, fast doppelt so viel wie bei Personen mit Schweizer Pass. Wenn die Sozialhilfe für ausländerrechtliche Zwecke instrumentalisiert wird, stört das das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialbehörden und Klienten, das für die soziale Arbeit unverzichtbar ist.

Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, meinem Postulat zuzustimmen.