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Marti Min Li · Nationalrat · 2023-05-04

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-04

Wortprotokoll

Im Zuge des Scheiterns der Verhandlungen rund um ein Rahmenabkommen hat der Bundesrat angekündigt, er würde EU-Gesetze analysieren, um zu schauen, ob es Handlungsbedarf für die Schweiz bzw. Harmonisierungsbedarf gibt. In diesem Kontext will mein Vorstoss, dass der Bundesrat dies auch im Bereich des Gleichstellungsgesetzes tut.

Es gibt ein bisschen die Tendenz, wenn es um die Angleichung an EU-Recht geht, dass wir das Schlechte für die Arbeitnehmer übernehmen, dass wir aber die Vorteile, die die EU-Gesetzgebung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilweise auch hat, nicht übernehmen. Es gibt ein Rechtsgutachten des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, das zeigt, dass es durchaus Differenzen zwischen der EU-Gesetzgebung und unserem Gleichstellungsgesetz gibt. Das bezieht sich namentlich auf die Frage der Beweislasterleichterung bei Anstellungsdiskriminierung und einen Schutz für Arbeitnehmende, die sich im Betrieb gegen Diskriminierungen einsetzen. Ebenso geht es um den Schutz vor Diskriminierungen für Selbstständigerwerbende. Dort haben wir Differenzen im Gleichstellungsgesetz gegenüber der EU-Gesetzgebung.

Der Bundesrat hat jetzt geschrieben, es gebe sowieso eine Evaluation des Gleichstellungsgesetzes. Ich denke, diese wird so in etwa zwei Jahren fällig sein, und es wäre sinnvoll - das ist der Zweck und der Wunsch meiner Motion -, wenn er im gleichen Zug auch prüft, wie man diese noch bestehenden Lücken im Gleichstellungsgesetz schliessen könnte.

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