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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2023-05-04

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-04

Wortprotokoll

Es geht in dieser Motion um die Organisation und Aufsicht der Bundesanwaltschaft. Es liegt bekanntlich ein Bericht der GPK vom 22. Juni 2021 vor. Die GPK schlägt eine Stärkung der Aufsicht vor und möchte nicht viel an der Organisation ändern. Die Motion nimmt einen Vorschlag aus dem GPK-Bericht auf, den die GPK dann aber verwirft. Wir wollen eigentlich das, was vor der Reform 2011 war - im GPK-Bericht steht "modifizierter Status quo ante" -, wieder aufnehmen.

Um was geht es bei der Bundesanwaltschaft? Vor der Einsetzung von Bundesanwalt Stefan Blättler hatte die Bundesanwaltschaft eine über 25-jährige unrühmliche Geschichte hinter sich. Das führte dann letztlich immer zu einer anderen Organisation.

Auf der Basis der Effizienzvorlage 2002 entschied der Bundesrat, dass die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft geteilt wird. Vorher war sie bei Bundesrat und EJPD. In fachlicher Hinsicht übertrug man die Aufsicht der Anklagekammer des Bundesgerichtes bzw. des Bundesstrafgerichtes. Die administrative Aufsicht war weiterhin beim Bundesrat bzw. beim EJPD. Im Rahmen der Revision des Strafbehördenorganisationsgesetzes und unter dem Eindruck der Roschacher-Blocher-Affäre wollte der Bundesrat die Aufsicht wieder zusammenführen und ausschliesslich dem Bundesrat unterstellen. Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen hat dann - ich sage es immer wieder - in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eine Ausgliederung der Bundesanwaltschaft beantragt und natürlich dann die Aufsicht neu organisiert. Das Bundesgericht hat damals beantragt, das nicht zu machen, weil es verfassungsmässig nicht zulässig ist - trotzdem hat das Parlament das gemacht. Nun haben wir die heutige Lösung. Diese heutige Lösung hat dann im Rahmen der Affäre Lauber entsprechend wieder zu Diskussionen geführt, die die GPK bewogen haben, hier Änderungen vorzuschlagen.

Wir möchten mit der Motion nicht nur die Aufsicht stärken, sondern auch überlegen, zumindest zu prüfen, ob es nicht besser wäre, die fachliche Aufsicht wieder zurückzuführen und nicht einfach nur die administrative Aufsicht dem Bundesrat zu unterstellen.

Aktuell können wir festhalten: Wir haben Ruhe, sowohl bei der Bundesanwaltschaft als auch bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Wir merken jetzt also: Es steht und fällt mit den Personen, die letztlich die Bundesanwaltschaft führen und die die Aufsicht wahrnehmen. Aber es kann ja nicht sein, dass die Organisation von den Personen abhängig gemacht wird; wir brauchen eine Organisation, die unabhängig von den Personen, die ins Amt gewählt werden, funktioniert.

Deshalb beantragen wir mit der Motion, dass eben nicht nur die Aufsicht gestärkt wird - wir sind aus heutiger, aktueller Sicht, weil wir ja jetzt Ruhe haben, überzeugt, dass es nicht ein Problem der Aufsicht ist -, sondern dass wir neu überlegen, ob wir nicht besser die Bundesanwaltschaft wieder in die Organisation der Bundesverwaltung reintegrieren bzw. dem Bundesrat unterstellen.

Das ist Sinn und Zweck der Motion. Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen, letztlich auch im Hinblick darauf, dass wir uns in Zukunft keine Affären der Bundesanwaltschaft mehr leisten können, nur weil sich gewisse Personen vielleicht nicht so verhalten, wie wir es uns gewohnt sind oder wie wir es uns erhoffen. Wir brauchen eine Organisation, mit der wir schnell reagieren können, wenn etwas nicht stimmt. Und wer kann schneller reagieren als der Bundesrat? Ich glaube nicht, dass wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier schneller reagieren können als der Bundesrat.

Deshalb beantragen wir Ihnen, diese Reorganisation effektiv an die Hand zu nehmen.