Genner Ruth · Nationalrat · 2003-03-19
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2003-03-19
Wortprotokoll
Mit der "AP 2002" wurden die Direktzahlungen eingeführt - unter der Voraussetzung des ökologischen Leistungsnachweises. Dabei wird zwischen allgemeinen Direktzahlungen, Ökobeiträgen und Ethobeiträgen unterschieden. Mit der Einführung dieser Form von direkten Zahlungen an die bodenbewirtschaftenden Bauernbetriebe ist für die Schweizer Landwirtschaft aus grüner Sicht ein entscheidender Schritt in die Zukunft gelungen - und das gerade auch vor dem Hintergrund der Liberalisierungsbemühungen und der laufenden WTO-Verhandlungen. Das bäuerliche Einkommen wird damit vom Druck der Marktpreise mindestens zum Teil entlastet. Für die wichtigen Leistungen in der vielfältig ausgestalteten Arbeit der Bodenbearbeitung werden die Bauern entschädigt.
Die Akzeptanz der Direktzahlungen - für die kommende Periode von vier Jahren immerhin über 10 Milliarden Franken - ist aber nur dann gegeben, wenn es Grenzen für die Bezüge gibt. Mit der Beibehaltung der Direktzahlungslimiten sparen wir am einfachsten, indem wir nicht unnötig Geld ausgeben. Die grüne Fraktion will deshalb alle bisherigen Limiten beibehalten.
Mein Minderheitsantrag will das bisher wirksame Instrument der Abstufung der Flächenbeiträge weiterhin beibehalten. Die Beitragskürzung nach Fläche und Tieranzahl berücksichtigt die auf grösseren Betrieben mögliche rationale Bewirtschaftung. Die Limitierung bzw. Abstufung bei der Fläche ist also eine Massnahme, die vor allem auch den kleineren Bauernbetrieben zugute kommt. In Geldsummen gesprochen handelt es sich bei meinem Minderheitsantrag um rund 26 Millionen Franken. Unser Ratskollege Kunz hat eine Zusammenstellung der verschiedenen Kostenfaktoren auf Ihre Pulte verteilen lassen. Sie ersehen daraus, dass die Flächenlimiten den grössten finanziellen Beitrag bei der Gesamtzahl der Limiten einbringen.
Die Grünen setzen sich auch für die Beibehaltung der Einkommens- und Vermögenslimiten ein. Wir möchten Sie [PAGE 414] deshalb bitten, die Minderheit Weyeneth abzulehnen. Es ist uns unverständlich, warum die Akzeptanz der Direktzahlungen mit solchen Anträgen gefährdet werden soll.
Ich möchte Sie daran erinnern: Der hohe Anteil der Staatsausgaben für die Landwirtschaft ist nicht einfach gesichert, einerseits wegen der Schuldenbremse und andererseits wegen Steuersenkungen. Ich möchte Sie als Bauern und als Bauernvertreter hier besonders ermahnen: Sie müssen für die Direktzahlungen so argumentieren können, dass von den bäuerlichen Leistungen im Sinne der Multifunktionalität die Gesellschaft, die Umwelt und die Landschaft profitieren können; falls nicht, ist der Einsatz von allgemeinen Steuermitteln infrage zu stellen. Die grüne Fraktion will deshalb ökologische Leistungen mit Direktzahlungen unterstützen, und zwar in einer solchen Weise, dass uns hintennach nicht mehr Kosten entstehen. Herr Kollege Strahm hat vorhin ein schlagendes Beispiel gebracht. Wir wollen nämlich nicht, dass wir uns mit der Landwirtschaft nachher noch ökologische Schäden und Kosten einhandeln. Mit dem Beispiel der Verschmutzung der Seen und des Trinkwassers hat er das schön gezeigt.
Ich möchte Sie also bitten, die Limiten bei den Direktzahlungen für die Flächen, aber auch beim Vermögen beizubehalten.