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Gössi Petra · Nationalrat · 2023-05-30

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-30

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat die Revision des Entsendegesetzes an ihrer Sitzung vom 4. April 2023 behandelt. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Session mit einem unbestrittenen Geschäft beginnen können. Diese Session bringt sicher noch genügend Diskussionspotenzial, aber dieses Geschäft gehört voraussichtlich nicht dazu. Ursprünglich war denn auch vorgesehen, das Geschäft in Kategorie IIIb zu traktandieren. Da es aber in der WAK-N keine Anträge vonseiten der Delegationen und keine Diskussion gab, wurde entschieden, die Vorlage in Kategorie IV zu behandeln.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes am 2. Dezember 2022 verabschiedet. Die Vorlage dient dazu, eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb einer elektronischen Kommunikationsplattform für die Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu schaffen. Die Bestimmungen waren bereits in der Vorlage 21.032 zur Revision des Entsendegesetzes vorgesehen, welche die Motion Abate 18.3473 umsetzen sollte. Die Bestimmungen für die Plattform waren in der parlamentarischen Debatte unbestritten. Da der Ständerat aber im Juni 2022 wegen der Bestimmungen zu den kantonalen Mindestlöhnen zum zweiten Mal nicht eintrat, scheiterte die damalige Revision endgültig.

Zur vorliegenden Revision wurde denn auch keine separate Vernehmlassung mehr durchgeführt. Es wurde keine Vernehmlassung mehr durchgeführt, da diese bereits Teil der Vorlage 21.032 war. Die vorliegende Revision war auch im Ständerat unbestritten; er stimmte dem Geschäft am 6. März 2023 diskussions- und oppositionslos mit 36 zu 0 Stimmen zu. Da die Plattform, wenn auch nur vorübergehend, besonders schützenswerte Daten von juristischen und natürlichen Personen enthält, bedarf sie gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einer gesetzlichen Grundlage.

Inhaltlich wird mit Artikel 8a der Bund - konkret ist es das SECO - beauftragt, den Organen, die das Entsendegesetz vollziehen, eine Plattform für die elektronische Kommunikation von Daten zur Verfügung zu stellen. Im Weiteren regelt Artikel 8a Absatz 2, dass sich die Aufgabe des SECO auf das Aufbewahren der Daten und das Warten der Plattform beschränkt. Das betrifft Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen, die im Zusammenhang mit dem Vollzug des Entsendegesetzes übermittelt werden. Die Grundlage für Artikel 8a findet sich in Artikel 110 der Bundesverfassung.

Die Übermittlung der Daten findet heute bereits statt. Zukünftig wird sie einfach auf elektronischem Weg erfolgen, was die Effizienz der Kontrollen verbessern sollte. Auch betreffend die Verantwortung für die Datenbearbeitung durch die Vollzugsorgane ist mit keinen Abgrenzungsschwierigkeiten zu rechnen, da der Bund nicht am Vollzug des Entsendegesetzes beteiligt ist. Das ist die Aufgabe der paritätischen Kommissionen und der kantonalen Behörden.

Mit Blick auf die Notwendigkeit, eine gesetzliche Grundlage für die von den Vollzugsorganen gewünschte Plattform zu schaffen, bitte ich Sie als Kommissionssprecherin, den Beschlüssen des Ständerates und den Anträgen der WAK-N zu folgen und der vorliegenden Revision des Entsendegesetzes zuzustimmen.