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Schilliger Peter · Nationalrat · 2023-05-30

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-30

Wortprotokoll

Ich darf als deutschsprachiger Berichterstatter der Finanzkommission zu Ihnen sprechen. Die Finanzkommission hat das Dossier zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen am 30. März 2023 in Anwesenheit von Vertretern des ASTRA beraten. Ich darf Ihnen gemäss Artikel 50 des Parlamentsgesetzes Bericht erstatten.

Es gibt zwei Stufen in dieser Berichterstattung. In der ersten Stufe geht es um einen Mitbericht, den wir für die zuständige Kommission, die KVF, gemacht haben. Wir haben dieser Kommission einstimmig die Empfehlung gegeben, auf das Geschäft zum Unterhalt der Nationalstrassen einzutreten und den Bundesbeschluss 1 anzunehmen. Da gab es überhaupt keine Differenzen. Aus diesem Grund muss ich auch keine weiteren Ausführungen machen.

Bei den Entwürfen 2 und 3, in denen es um den Ausbau der Nationalstrassen geht, beantragt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen die Unterstützung der Vorlagen. Die Kommission ist der Meinung, dass sich der Ausbau der Nationalstrassen lohnt, weil sich der Verkehr in den letzten zwanzig Jahren rund verdoppelt hat. Diese starke Zunahme hat auch Auswirkungen auf die Stausituation. Das Strassennetz muss dieser zusätzlichen Belastung gerecht werden und den Nutzenden auch die nötige Robustheit und Mobilitätssicherheit gewährleisten.

Das Verkehrsaufkommen auf den Nationalstrassen ist das eine. Vonseiten der Mehrheit sind wir der Meinung, dass es sich zudem auch positiv auf die Agglomerationsprogramme, also auf den Verkehr in den Agglomerationen, auswirken wird, wenn diese Umfahrungsprojekte, diese Ausbauprojekte realisiert werden können. Denn damit kann eine Verkehrsverlagerung stattfinden.

Die Minderheit - Frau Schneider Schüttel wird Ihnen den Antrag nachher erklären - ist der Meinung, dass man hier nicht eintreten soll, dass diese Ausbauschritte nicht notwendig sind und die Mittel dem öffentlichen Verkehr zugewiesen werden sollten. Dementsprechend seien dort die Schwerpunkte der zukünftigen Verkehrsplanung zu setzen.

Die Beratung in der KVF-N hat dazu geführt, dass zwei zusätzliche Projekte, d.[NB]h. Le Vengeron-Coppet und Coppet-Nyon, aufgenommen wurden. Dadurch wurde das Programm um rund 911 Millionen Franken erweitert, was in der Finanzkommission nochmals zu einer Diskussion führte. Man überlegte sich, ob man neuerlich über Eintreten auf den Finanzierungsbeschluss abstimmen sollte oder ob man das Ganze wie besprochen belassen könne. Bei der Beratung über die Auswirkungen war man erstens der Meinung, dass die weiteren Strassenausbauschritte dadurch grundsätzlich nicht infrage gestellt, sondern einfach vorgezogen würden und dass die Planungsphase damit im Grunde früher gestartet werden könnte. Zweitens war man der Meinung, dass im Fonds genügend Bundes-, sprich Finanzierungsmittel vorhanden wären und dass diese bis ins Jahr 2030 ausreichen würden. Würden in einer späteren Phase auch Elektrofahrzeuge in die Finanzierung mit aufgenommen, wäre dieser Topf weiterhin mit genügend Mitteln ausgestattet. Der dritte Grund ist derjenige, dass die beantragten Projekte meistens nicht in der geplanten Zeit umgesetzt werden können, und zwar aus irgendwelchen Gründen wie Einsprachen mit Auflagen usw. Dadurch gibt es meistens Verzögerungen in der Umsetzung, womit das Risiko eines Überhangs aus Finanzierungssicht eigentlich kaum gegeben ist. Wie gesagt, der Topf ist[NB]mit[NB]genügend[NB]Geld gefüllt und dazu da, Projekte zu realisieren.

In diesem Sinne darf ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Finanzkommission empfehlen, die Vorlage gemäss Antrag der KVF-N anzunehmen.