Ettlin Erich · Ständerat · 2023-05-30
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-30
Wortprotokoll
Diese Vorlage hat eine Vorgeschichte. Es handelt sich, wie gesagt, um den indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative. Ausgangspunkt ist die Volksinitiative zur Prämienverbilligung, die verlangt, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für ihre Prämien bezahlen sollen. Dabei soll der Bund mit mindestens zwei Dritteln zur Prämienverbilligung beitragen, was Mehrkosten von rund 3,7 Milliarden Franken verursachen würde, während die Kantone den Restbetrag übernehmen sollen, was Mehrkosten von ungefähr 800 Millionen Franken entspräche.
Der Ständerat trat am 30. November 2022 mit 22 zu 20 Stimmen nicht auf den indirekten Gegenvorschlag ein und folgte damit dem Einzelantrag Würth. Ständerat Würth argumentierte, dass zu stark in die Autonomie der Kantone eingegriffen würde. Ihre Kommission war zuvor mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung eingetreten und hatte den indirekten Gegenvorschlag in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 4 Stimmen angenommen. In der Detailberatung folgten wir damals im Wesentlichen dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Der Nationalrat ist nun am 28. Februar 2023 dem Antrag der SGK-N gefolgt und hat mit 106 zu 79 Stimmen bei 1 Enthaltung am Eintreten festgehalten.
Zur Volksinitiative: Die Volksinitiative selbst wurde zuerst vom Nationalrat behandelt. Er hat sie mit 121 zu 67 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Sie ist zurzeit in unserer Kommission hängig. Damit die Voraussetzungen für einen bedingten Rückzug gewahrt werden, haben wir dazu noch nicht Stellung genommen. Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative läuft bis am 3. Oktober 2023. Die beiden Räte müssen also bis zum Ende der Herbstsession über die Volksinitiative und den allfälligen indirekten Gegenvorschlag beschliessen.
Ihre Kommission hat das Eintreten nun am 17. April mit 10 zu 2 Stimmen bestätigt und hat der Vorlage nach geführter Detailberatung in der Gesamtabstimmung, auch mit 10 zu 2 Stimmen, zugestimmt. Tritt unser Rat heute nicht ein, ist der indirekte Gegenvorschlag erledigt. Wir würden in der Kommission dann eine Beratung der Initiative vornehmen und eine Empfehlung für ein Ja oder ein Nein abgeben. Es wird von einer Minderheit beantragt, nicht einzutreten.
Die Frage des Eintretens wurde in Ihrer Kommission stets auch mit der Frage diskutiert, wie der Gegenvorschlag effektiv ausgestaltet wird. Wir haben von der Verwaltung Grundlagen aufbereiten lassen, die öffentlich publiziert worden sind. Darin sind auch dynamische Effekte über die nächsten Jahre und die Kostenzunahme berücksichtigt. Es ist uns klar: Jeder schaut immer auf seinen Kanton; jeder schaut, wie dort die Entwicklung der Prämien verläuft und die Wirkung der Prämienverbilligung aussieht.
Ich werde nicht noch einmal die Details der Initiative bzw. des Gegenvorschlags auflisten, weil wir das schon bei unserer letzten Debatte gemacht haben. Ich hoffe, Sie erinnern sich daran. Nur ganz kurz, damit wir ein Gesamtbild haben: Der Bund bezahlt 7,5 Prozent der Bruttokosten, die Kantone haben ihren Anteil teilweise gesenkt. Zu den Kosten der verschiedenen Modelle, die uns vorliegen oder vorlagen: Die Initiative würde, wie gesagt, zu Kosten von 4,5 Milliarden Franken für Bund und Kantone führen. Gemäss Gegenvorschlag des Bundes werden die Kantone verpflichtet, 5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten an die Prämienverbilligung beizutragen. Diese Kosten würden nur für die Kantone 494 Millionen Franken betragen. Der Bund wäre beim indirekten Gegenvorschlag nicht an den Kosten beteiligt.
Der Nationalrat hat am 16. Juni 2022 den Gegenvorschlag beraten und ihn abgeändert. Er hat insbesondere vorgesehen, die Prämienverbilligung an Ergänzungsleistungsbeziehende separat finanzieren zu lassen. Das würde für den Bund zu Mehrkosten von 1,3 Milliarden Franken führen und für die Kantone zu Mehrkosten von 800 bis 900 Millionen Franken. Die Initiative führt also zu Mehrkosten von 4,5 Milliarden Franken, der Gegenvorschlag des Bundes zu Mehrkosten von 494 Millionen Franken, der Beschluss des Nationalrates zu Mehrkosten von 1,3 Milliarden plus 900 Millionen Franken, also zu etwa 2,2 Milliarden Franken.
In der Diskussion in Ihrer Kommission gingen wir davon aus, dass die Prämien in diesem Herbst erneut massiv ansteigen werden. Ohne Gegenvorschlag zur Initiative in eine Volksabstimmung zu gehen, fand man zu gewagt. Kommt dazu: Die Initiative wäre nicht finanzierbar. Deshalb wurde die Formulierung eines praktikablen Gegenentwurfes beabsichtigt, der auch die Bedenken der Kantone berücksichtigt. Denn im Ständerat würden die Positionen der Kantone natürlich sehr sorgfältig geprüft. Es wurde aber auch gesagt, dass mit einer Prämienverbilligung das Grundproblem, nämlich die steigenden Kosten, überhaupt nicht gelöst wird. Es ist Symptombekämpfung. Es sollte auch verhindert werden, dass wir hier den Leuten das Gefühl geben, es bestehe gar kein Problem.
Es wurde aber auch festgehalten, dass sich in den letzten Jahren die Beiträge an die Prämienverbilligung von Bund und Kantonen teilweise zugunsten der Kantone entwickelt haben bzw. dass sich die Kantone teilweise zulasten des Bundes ein Sparpotenzial erschlossen haben - einzelne Kantone, muss man sagen. Das sehen Sie in der Zusammenstellung der Kostenentwicklung. So hat sich der Bundesbeitrag zwischen 2010 und 2021 von 2,0 auf 3,0 Milliarden Franken erhöht, der Beitrag der Kantone von 2,0 auf 2,5 Milliarden Franken. In der Ausgangslage waren es bei beiden 2,0 Milliarden Franken, es war ein Verhältnis von 50 zu 50 Prozent, und jetzt ist man hier in ein Missverhältnis gerutscht. Die Ausgangslage - eben die 50/50-Regel - hat sich zugunsten der Kantone verändert. Aber auch hier, wenn Sie diese Zahlen nehmen, ist eine differenzierte Sichtweise notwendig. Der prozentuale Anteil der Kantone Genf, Tessin, Waadt und Basel-Stadt erhöhte sich im Vergleich zum Bundesbeitrag. Wenn heute der Anteil der Kantone an den Prämienverbilligungen gesamthaft noch etwa 46 Prozent beträgt - 100 Prozent sind der Bundesanteil und der Anteil der Kantone -, liegt er bei den übrigen 22 Kantonen, wenn man Genf, Tessin, Waadt und Basel-Stadt ausklammert, noch bei 37 Prozent. Dort tragen die Kantone 37 Prozent zur Prämienverbilligung bei, und der Bund übernimmt die restlichen 63 Prozent. 2010 betrug der Anteil dieser Kantone noch 47 Prozent - auch damals waren es nicht 50 Prozent, aber es waren nicht nur 37 Prozent.
Angesichts dieser Ausgangslage sprach sich eine klare Mehrheit für das Eintreten aus, mit der Absicht, auf der Linie des Gegenvorschlags des Bundesrates zu bleiben. Diese berücksichtigt die Entwicklung der Kostenübernahme durch Bund und Kantone. Aber es zeichnet sich ab, dass man den Kantonen in der Vorlage auch noch etwas entgegenkommt. Ich werde die Vorlage dann noch begründen. Wir haben hier einen Mehrheitsentscheid, der einen tieferen Betrag vorsieht als der Bundesrat, nämlich nur etwa 350 Millionen statt 490 Millionen Franken.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates sieht, wie gesagt, vor, dass die Kantone 5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten beitragen. Je stärker die Prämien die Einkommen der einkommensschwächsten Versicherten in einem Kanton belasten, desto höher soll der Mindestbetrag sein - es geht bis 18,5 Prozent. Wir haben dann über verschiedene Anträge diskutiert, die ich im Detail und entlang der Fahne, sofern wir eintreten, begründen werde.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, auf diesen Gegenvorschlag einzutreten. Sie haben das Stimmenverhältnis gesehen: Wir haben mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten beschlossen, und ich werde Ihnen die Details dann gerne erklären. [PAGE 341]