Stöckli Hans · Ständerat · 2023-05-30
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-30
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass die SGK-S in ihrer grossen Mehrheit heute wieder Eintreten auf einen indirekten Gegenentwurf zur Prämien-Entlastungs-Initiative beantragt. Ich war selbst auch tätig beim Sammeln von Unterschriften für diese Initiative, und ich muss Ihnen sagen: Das war sehr einfach. Das war vor vier Jahren, und in der Zwischenzeit dürfte sich die Situation noch erheblich verschärft haben.
Sie sprechen von Mehrbelastungen für den Bund und für die Kantone. Alleine wenn die Prämien um 6 Prozent erhöht werden, spricht man von mehr als 2 Milliarden Franken an zusätzlichen Prämien, die bezahlt werden müssen. Ich sage das nur, damit man hier das Quantitative vor sich sieht. Deshalb bin ich etwas erstaunt, wenn man glaubt, man könne mit einem Gegenentwurf, dessen Kosten unter 400 Millionen Franken liegen, das Problem erfolgreich angehen. Ich teile die Meinung, dass diese Initiative sehr gute Chancen vor dem Volk hat. Dementsprechend lade ich Sie dringend ein, nicht "schmürzelig" zu sein, sondern einen Gegenentwurf zu erarbeiten, der im Rahmen der Lösung des Nationalrates liegt.
Es ist zu Recht die Dysfunktionalität dargelegt worden, die sich im Verlauf der letzten Jahre ergeben hat, zwischen einerseits den Beiträgen des Bundes - jetzt sind sie bei 3 Milliarden Franken - und andererseits den Beiträgen der Kantone, die leider nicht Schritt gehalten haben. Zehn Kantone haben im Verlaufe der letzten Jahre ihre Beiträge nominell gesenkt. Ein Kanton musste sogar durch das Bundesgericht[NB]aufgerüttelt[NB]werden, dass er seiner Verpflichtung nachkommt.
Es ist für mich schon etwas schwierig, wenn die Kantone immer ihre Rolle im Gesundheitswesen hervorheben und sie sich dann, wenn es zur Kasse geht, sehr zierlich verhalten. Es ist absolut richtig und nötig, wie der Vorredner gesagt hat, dass im Gegenentwurf auch die gesetzliche Grundlage gelegt wird, welche Ziele von den Kantonen erwartet werden. Es kann nicht sein, dass sich der Bund alleine an diese Verpflichtung hält. Es gilt hier zu erwähnen, dass die individuelle Prämienverbilligung ein Korrektiv war zur Kopfsteuer, welche unser Prämiensystem aufweist. In unseren Nachbarländern wird auch bei der Krankenkassenprämie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgerechnet. Bei uns ist es eben nur eine einheitliche, nach verschiedenen Kriterien unterschiedlich berechnete Prämie, die das Einkommen nicht berücksichtigt.
Die Entwicklungen wurden dargelegt. Es ist etwas beschämend, wie sich gewisse Kantone verhalten haben. Deshalb ist es nötig, dass man einen indirekten Gegenvorschlag formuliert. Man sagt, das sei nur Symptombekämpfung. Wenn die Kantone in die Pflicht genommen werden, wenn die Kantone auch mehr leisten müssen, dann haben sie auch ein grösseres Interesse, dass sich die Kostenentwicklung stabilisiert und dämpft. Sie haben eine grosse Handlungsfreiheit im Rahmen der Zulassung, im Rahmen der Spitalplanung und bei der Abfassung der Leistungsverträge. Wenn sie im Bereich der individuellen Prämienverbilligung zusätzliche Verpflichtungen bekommen, dann sind sie auch zusätzlich interessiert, dann werden sie die Kostenfrage prioritär behandeln und so ihren Beitrag leisten.
Der Beschluss des Nationalrates ist, denke ich, ein gangbarer Weg, der sowohl vom Bund - der sich bei seinem eigenen Entwurf etwas ausgeklinkt hat - als auch von den Kantonen zusätzliche Beiträge verlangt. Es ist auch nachvollziehbar, dass man bei der Frage der Ergänzungsleistungen Klarheit schafft: Dort sollen eben die entsprechenden Beiträge nicht berücksichtigt werden, dort sollen die entsprechenden Zahlungen geleistet werden. Denn es ergibt keinen grossen Sinn, wenn man auf der einen Seite die individuelle Prämienverbilligung etwas erhöht und das auf der anderen Seite mit der Kürzung der Ergänzungsleistungen wieder kompensiert. Es ist auch richtig, dass die Frage der Verlustscheine geregelt wird.
Dementsprechend empfehle ich Ihnen, auf diesen indirekten Gegenvorschlag einzutreten und dann auch dem Entwurf des Nationalrates als Grundlage für einen Gegenentwurf zuzustimmen.