Würth Benedikt · Ständerat · 2023-05-30
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-30
Wortprotokoll
Ich teile die Auffassung von Kollege Germann, wonach dieser neue Gegenvorschlag der Mehrheit der Kommission nach wie vor nicht überzeugt. Es wurden zwar die Stellschrauben etwas adjustiert, obwohl diese an sich das Problem sind. Sie sind nach wie vor in diesem KVG drin. Sie wissen auch, wie es in der Politik läuft: Wenn Sie mal einen falschen Weg eingeschlagen haben, dann kommen Sie nicht mehr zurück, und es wird auch in Zukunft an diesen Schrauben gedreht. Ich sage nicht, dass man die individuelle Prämienverbilligung (IPV) nicht aufstocken muss, wenn es nötig ist, wenn der Bedarf ausgewiesen ist. Aber ich sage: Halten wir dabei auch die föderalen Zuständigkeiten ein. Ich bin der Meinung, dass die Kantone als Ganzes ihre Verantwortung wahrgenommen haben. Es gibt einen Ausreisser, das hat Herr Kollege Stöckli erwähnt, es gibt diesen Bundesgerichtsentscheid mit Bezug auf den Kanton Luzern. Dort ging es aber lediglich um die Frage der Kinder und Jugendlichen, eine Spezialfrage im IPV-Recht. Wenn man aber das grosse Bild anschaut, dann stellt man fest, dass dieses System, das wir 2008 im Zuge des NFA eingeführt haben, funktioniert.
Wie ist die Haltung der Kantone? Das ist eine gute Frage. Es wurden verschiedene Fachdirektorenkonferenzen zitiert. Die Fachdirektorenkonferenzen sind im Prinzip nicht die Kantone. Es wäre interessant gewesen, zu hören oder zu sehen, wie ein Stellungsbezug der Konferenz der Kantonsregierungen ausgesehen hätte. Das haben wir nicht vorliegen, aber wir haben immerhin zwei regionale Regierungskonferenzen, die sich deutlich gegen diesen Gegenvorschlag stellen: die Ostschweizer Regierungskonferenz und die Zentralschweizer Regierungskonferenz. Was ist die Kernfrage, die wir eigentlich beantworten müssen? Aus meiner Sicht ist die Kernfrage diese: Wollen Sie die Budgethoheit der kantonalen Parlamente und der kantonalen Souveräne qua Bundesrecht übersteuern oder nicht? Das ist die entscheidende Frage.
Ich erwähne hier bewusst den kantonalen Souverän, denn dieser hat sich in fast allen Kantonen zu dieser IPV-Steuerung auch geäussert, ein letztes Mal beispielsweise 2021 im Kanton Zürich. Das ist interessant. Der Kanton Zürich hat heute die Regelung, dass er 80 Prozent des Bundesbeitrages verbilligt. Eine Initiative wollte auf 100 Prozent gehen. Das tönt ja noch plausibel. 64 Prozent der Leute haben Nein gesagt. Lediglich drei Zürcher Stadtkreise haben Ja gesagt. Das ist schon noch interessant. Das hat für mich mehr Relevanz als die Erfahrungen, sorry, von Kollege Stöckli beim Unterschriftensammeln. Ich habe auch schon Unterschriften gesammelt; das ist eine besondere Dynamik. Aber schauen Sie sich diese Entscheide an. Die Leute können schon abwägen, auch unter Einbezug der Frage der Finanzierbarkeit von konkreten Vorlagen. Darum bin ich vom geltenden System überzeugt. Was soll am föderalen, direkt-demokratischen System, das wir hier haben, so falsch sein? Was soll daran falsch sein?
Bei wirtschaftspolitischen Massnahmen stellen wir uns bei der Beratung einer neuen Regulierung jeweils die Frage: Liegt ein Marktversagen vor? Hier müsste man eigentlich die Frage stellen: Liegt ein Föderalismusversagen vor? Ich glaube nicht. Bis 2017 war die Antwort des Bundesrates auf diese Frage eigentlich klar. Ich zitiere aus der Antwort des Bundesrates auf das Postulat Humbel 17.3880: "Diese Regelung" - also jene, die man seinerzeit im NFA gefunden hat - "ist insofern sachlich sinnvoll, als zwischen Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie der kantonalen Steuerpolitik ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Damit wird es den Kantonen möglich, diese Bereiche, für die sie weitgehend zuständig sind, optimal aufeinander abzustimmen." Kernaussage ist also, dass ein kantonales IPV-System in die Gesamtheit kantonaler sozial- und steuerpolitischer Massnahmen einzubetten ist. Darum sind auch die Statistiken, die jeweils nur auf die IPV fokussieren, mit Vorsicht zu geniessen.
Für mich ist klar, und Kollege Germann hat es auch erwähnt: Wir haben einfach in diesem Bereich massive interkantonale Unterschiede, und zwar hinsichtlich der Einkommenssituation, im Bereich der Gesundheitskosten, im Bereich der Prämienlast und im Bereich der sozialpolitischen Konzepte und Massnahmen. Vor diesem Hintergrund hat man 2008 ja gesagt, die Detailausgestaltung solle, versehen mit einem relativ grossen Freiheitsgrad, den Kantonen überlassen werden; der Bund mache dann eine Globalpauschale im Rahmen von 7,5 Prozent der OKP-Kosten. In der Zwischenzeit - und das ist erwähnenswert - hat sich der Bund auch zur Frage geäussert, inwieweit die Prinzipien und Grundsätze des seinerzeitigen NFA eingehalten worden sind. Es gab dazu das Postulat Stadler Markus 12.3412. Im Postulatsbericht von 2014 heisst es: "Seit der Einführung der NFA beläuft sich der Bundesbeitrag gemäss Artikel 66 Absatz 2 KVG auf 7,5 Prozent der Bruttogesundheitskosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Damit tragen heute Bund und Kantone je rund die Hälfte der Prämienverbilligungsausgaben." Es ist nach [PAGE 344] wie vor so: Je rund die Hälfte der Prämienverbilligungsausgaben wird von Bund und Kantonen getragen.
Jetzt kommt das Argument, das Sie vorhin gebracht haben, wonach man auf jeden einzelnen Kanton abstellen und schauen müsse, ob er diese 50/50-Regel, die informell im Rahmen der Globalbilanz damals festgehalten wurde, einhält oder nicht. Das war seinerzeit aber nicht das Konzept. Das trifft so nicht zu. Es wäre auch völlig widersprüchlich. Sie können nicht einerseits sagen, man mache ein IPV-System für die Kantone, das einen relativ hohen Freiheitsgrad aufweist, und andererseits, quasi als informelle Abmachung, als "hidden agenda", sagen, man müsse für jeden einzelnen Kanton die 50/50-Regel im Bereich der Prämienverbilligungsausgaben einhalten. Für mich ist es einfach nach wie vor ein Systemfehler, wenn wir den Weg des Bundesrates oder jetzt auch der SGK-S gehen. Das ist der Grund - auch das möchte ich in Erinnerung rufen -, wieso Ihre Finanzkommission damals beim Mitbericht eine deutliche Ablehnung beschlossen hat. Mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung haben wir damals beschlossen, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten bzw. Ihnen diesen zur Ablehnung zu empfehlen. Das war damals der Mitbericht der Finanzkommission.
Selbst wenn man jetzt einen solchen Paradigmenwechsel vornehmen wollte, müsste man sich die Frage stellen, ob eine solche Neuregelung auch effektiv wirksam ist. Dieser Mindestanteil ist das Kernelement des Gegenvorschlags. Ist dieser Mindestanteil wirksam oder nicht? Es ist klar, brutto fliessen natürlich mehr Mittel in die IPV, allerdings - und das ist wichtig - nicht überall, sondern nur in bestimmten Kantonen.
Jetzt wird gesagt, dass hier ein Anreiz geschaffen werden soll, damit die Kantone wegen diesem Mindestanteil ihre Strukturen optimieren. Wenn die Kantone mehr bezahlen müssen, werden sie sich auch stärker der Kostensenkung und Kostenoptimierung im Gesundheitswesen zuwenden. Dieses Argument hat auch eine Ständeratskandidatin im letzten Wahlkampf in meinem Kanton vorgebracht; es ist nicht die Gewählte. Im zurückliegenden Wahlkampf wurde dieses Argument immer wieder gebracht. Diese Person hat aber auch mit grosser Vehemenz alle Spitalschliessungen in meinem Kanton bekämpft; das ist die Realität. Dass dieses Argument fehlgeleitet ist, zeigt sich nur schon daran, dass die Kantone, die finanziell am meisten von diesem Gegenvorschlag betroffen sind, ihre Hausaufgaben - ich sage: einigermassen - gemacht haben. Diejenigen Kantone, die hohe Prämienverbilligungskosten und die hohe Gesundheitskosten haben, sind von diesem Gegenvorschlag nicht betroffen. Das ist eigentlich schon der Beweis, wieso das Argument nicht funktioniert.
Es ist ökonomisch ja gerade umgekehrt. Wenn Sie die Kantone, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, zwingen, mehr Geld in das IPV-System zu leiten, dann sinkt der Anreiz für weitere Strukturoptimierungen. Das ist doch die Logik, und vor diesem Hintergrund ist dieses Konzept für mich einfach nicht überzeugend. Ich bleibe daher bei meiner Meinung und bitte Sie, auf diesen Gegenvorschlag nicht einzutreten.
Zum Schluss: Damals, 2008, als der neue Finanzausgleich mit der Aufgabenentflechtung in Kraft trat, rühmten wir uns ja, eine grosse Föderalismusreform zu schaffen. Wir haben die Verfassung reformiert, wir haben den Finanzausgleich im engeren Sinn auf eine neue Grundlage gestellt, wir haben die Aufgabenentflechtung vorangetrieben. Wenn ich die letzten fünfzehn Jahre nun anschaue, dann muss ich Ihnen sagen: Von dieser Aufgabenentflechtung ist nicht mehr viel übrig geblieben. Stück für Stück haben wir das Rad zurückgedreht.
Wenn wir jetzt auf diesen Gegenvorschlag eintreten, dann machen wir einen weiteren, grossen Rückschritt in Richtung Aufgabenverflechtung. Dann können wir noch lange von einer NFA 2 reden. Die Realität sieht politisch völlig anders aus.
Wenn der Bundesgesetzgeber jetzt dieses bewährte System übersteuert, muss er sich einfach bewusst sein, dass er dann im Prinzip sagt: "Wir hier im Bundeshaus wissen besser, was gewählte Parlamente, gewählte Regierungen und letztlich das Volk im Kanton X und im Kanton Y entscheiden sollen. Wir schreiben ihnen die Ausgaben vor." Föderalismus und Subsidiarität basieren aber auf einem Menschenbild, das auf Vertrauen aufbaut. Ich habe Vertrauen in die Kantone. Sie haben in der Vergangenheit nicht geschlafen, sondern haben ihre IPV-Ausstattung an den jeweiligen Bedarf angepasst. Sie haben das demokratisch entschieden, so, wie es in unserem Land Brauch ist. Sie werden das auch in Zukunft tun.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Nichteintreten zu beschliessen.