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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-05-30

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-30

Wortprotokoll

Hier geht es jetzt um den Kern der Vorlage, nämlich um den Kostenanteil, den die Kantone und allenfalls der Bund zu tragen haben. Es gibt hier quasi drei Varianten. Die Fahne ist ein bisschen kompliziert. Ich versuche, es einmalig zusammenzufassen, und die Präsidentin wird uns dann durch die Unwegsamkeit der Fahne führen.

Sie sehen: Der Bundesrat hat eine Norm aufgenommen, in der er festlegen will, welchen Anteil an der Prämienverbilligung die Kantone mindestens übernehmen müssen. Er legt dabei fest, dass nur die Kantone übernehmen, das ist die wichtigste Aussage. Weiter sagt er: Wenn die Prämien weniger als 10 Prozent des Einkommens ausmachen, so beträgt der Mindestanteil 5 Prozent der Bruttokosten. Das ist die erste Stufe. Die zweite Stufe ist: Wenn die Prämien 18,5 Prozent des Einkommens oder mehr ausmachen, so beträgt der Mindestanteil 7,5 Prozent der Bruttokosten. Er verlagert eigentlich die Systematik der 7,5 Prozent, die der Bund heute trägt, auf die Kantone. Er gibt ihnen einen Zweistufentarif mit 5 Prozent der Bruttokosten bis 10 Prozent des Einkommens und mit 7,5 Prozent der Bruttokosten bis 18,5 Prozent des Einkommens. Das ist die Ausgangslage.

Der Nationalrat hat das übernommen. Auch die Minderheit Stöckli beantragt, dem Nationalrat zu folgen. Der Nationalrat hat den Entwurf des Bundesrates übernommen. Aber er hat zusätzlich beschlossen, dass ein Teil der Beiträge der Ergänzungsleistungen durch den Bund übernommen werden soll. Heute bezahlen die Kantone die gesamten Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Ergänzungsleistungsbezüger - das entspricht 2,1 Milliarden Franken. Gemäss Beschluss des Nationalrates soll die individuelle Prämienverbilligung angerechnet werden. Man muss wissen, dass ein grosser Teil der Prämienverbilligung an Ergänzungsleistungsbezüger geht. Der Wille des Nationalrates war, dass man diesen Teil nicht anrechnet, damit die Mittel für die Prämienverbilligung auch den übrigen Bevölkerungsteilen, die keine Ergänzungsleistungen beziehen, zur Verfügung stehen. Das weitet natürlich den Preis aus. Der Nationalrat, der die Ergänzungsleistungen ausnimmt, macht aus den Kosten von 494 Millionen Franken gemäss Entwurf des Bundesrates Kosten von etwa 2,2 Milliarden Franken für Bund und Kantone; der Bund würde sich gemäss Modell des Nationalrates auch an den Ergänzungsleistungen beteiligen. Gemäss Beschluss des Nationalrates werden zwar die Verlustscheine berücksichtigt, die Ergänzungsleistungen aber eben nicht.

In Ihrer Kommission haben wir eine Alternative zum Bundesratsmodell erarbeitet und das Nationalratsmodell nicht übernommen. Wir haben das Bundesratsmodell ohne Ausschluss der Ergänzungsleistungen übernommen und statt 5 bis 10 Prozent einen Anteil von 3,5 bis 11 Prozent des Einkommens genommen. Darüber hinaus ist es gleich. Man hat also den Anteil der Kosten gesenkt. Deshalb kommt das Modell der Mehrheit Ihrer Kommission im Gegensatz zum Bundesrat, der bei 494 Millionen Franken Kosten für die Kantone liegt, auf 356 Millionen Franken. Das sind zwar Schätzungen, aber das ist in etwa der Preis, den man damit hat. Die Mehrheit Ihrer Kommission übernimmt nicht die Nationalratsvariante, welche die Ergänzungsleistungen quasi ausschliesst und so einen höheren Beitrag bewirkt. Die Minderheit macht genau das Gleiche wie der Nationalrat.

Das sind die drei Varianten: der Entwurf des Bundesrates mit Kosten von 494 Millionen Franken für die Kantone; der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission mit Kosten von 356 Millionen Franken nur für die Kantone; der Beschluss des Nationalrates mit Kosten von 2,2 Milliarden Franken für Bund und Kantone. Die Kommissionsminderheit möchte den Beschluss des Nationalrates übernehmen.

Für die Mehrheit war der Beschluss des Nationalrates kein Thema. Kollege Dittli hat es schon gesagt: Man hat gesagt, es sei masslos überzogen, es sei quasi ein "Doppelwumms", den der Nationalrat gemacht hat, indem er die Ergänzungsleistungen ausnimmt und die Vorlage des Bundesrates übernimmt.

In diesem Sinn empfehle ich Ihnen, hier dem Antrag der Mehrheit zu folgen, der sich in der Kommission mit 8 zu 4 Stimmen durchgesetzt hat. Niemand hat den Entwurf des Bundesrates übernommen. Die Mehrheit der Kommission beantragt eine separate, abgespeckte Version des Entwurfes des Bundesrates, und die Minderheit, die noch vertreten wird, hat den Beschluss des Nationalrates übernommen.