Germann Hannes · Ständerat · 2023-05-30
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-30
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen das geltende Recht mit den folgenden zwei Verboten zu ergänzen:
1. Verbot des Inverkehrbringens von Rauchtabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma.
2. Verbot von Zusatzstoffen für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten, die das Suchtpotenzial oder die Toxizität steigern oder die CRM-Eigenschaften aufweisen.
Was ist dazu zu sagen? Die Kommission hat festgestellt, dass die Forderung des Verbots von Zutaten, die die Toxizität steigern oder die CRM-Eigenschaften aufweisen, also krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sein können, mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b des neuen Tabakproduktegesetzes bereits erfüllt ist.
Die andere Forderung, nämlich die nach einem Verbot von charakteristischen Aromen für Tabakprodukte zum Rauchen, ist ebenfalls behandelt worden. Hier geht es um ein Mentholverbot; ein solches bzw. ein Verbot von Zutaten, die die Inhalation erleichtern, ist aber am 14. Juni 2021 im Ständerat abgelehnt worden. Die Motion will Zutaten für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten verbieten, die das Suchtpotenzial steigern. Auch diesbezüglich haben wir im Ständerat am[NB]14.[NB]Juni 2021 ein Verbot von Zutaten ausgesprochen, die das Abhängigkeitspotenzial erhöhen.
Nun können wir also sagen, dass die eine Forderung bereits erfüllt ist, andere Forderungen sind in der Diskussion kürzlich abgelehnt worden. Die Kommission weist denn auch darauf hin, dass diese Differenzen im September 2021 zwischen den beiden Räten bereinigt worden sind. Das vom Parlament am 1. Oktober 2021 verabschiedete Tabakproduktegesetz ist noch nicht in Kraft. Noch nicht in Kraft getreten, konnte das Tabakproduktegesetz seine Wirkung natürlich noch nicht entfalten. Nun wäre es etwas seltsam, bereits eine neuerliche Anpassung des detailliert regulierenden Gesetzes zu veranlassen, da wir respektive der Bundesrat, wie gesagt, dieses Gesetz noch nicht einmal in Kraft gesetzt haben. Auch werden vom Motionär keinerlei neue Erkenntnisse ins Feld geführt, die eine Überarbeitung der gerade eben beschlossenen Regulierung rechtfertigen würden. Solche kurzen Regulierungsrhythmen sind eigentlich in unserem Staat auch nicht üblich. Wir legiferieren verlässlich und überschaubar.
Damit kann ich es eigentlich kurz machen. Wir empfehlen Ihnen, hier keine Symbolpolitik zu machen, egal, welcher Meinung Sie inhaltlich sind. Die Kommission beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen, und zwar mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Wir werden demnächst ja wieder Gelegenheit haben, uns mit der Gesetzgebung auseinanderzusetzen. Eine Annahme wäre jetzt ein Schuss zwischen diese Pflöcke. Er würde nichts bringen ausser einen Haufen Arbeit und Aufwand, aber es gäbe keine Ergebnisse.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ablehnung der Motion, wie es die Mehrheit beantragt.