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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2023-05-31

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2023-05-31

Wortprotokoll

Ich werde kurz den Antrag meiner Minderheit begründen und dann gleich auch für die Fraktion sprechen.

Die grüne Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Weichelt zu Artikel 32 Absatz 4 KVG. Wir wissen, dass bei seltenen Krankheiten, wie es der Begriff schon sagt, nur eine ganz kleine Gruppe von Menschen betroffen ist. Allein schon deswegen kann es kein evidenzbasiertes Verfahren geben. Demzufolge ist es fahrlässig und gefährlich, wenn wir den Beschluss des Ständerates übernehmen, wonach die Leistungen für Personen mit seltenen Krankheiten nicht übernommen würden, nur weil das Verfahren dafür eben nicht evidenzbasiert erfolgen kann. Ich bitte Sie deshalb, diesen unsinnigen Beschluss des Ständerates abzulehnen.

Nun komme ich zum Votum für die Fraktion. Zuerst ganz generell einmal zur Erinnerung: Wir sprechen heute, zu früher Morgenstunde, über eine gezielte Täuschung. Wir diskutieren eine Vorlage mit dem irreführenden Titel "Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen". Aber Achtung, um das geht es gar nicht. Es wird versucht, dem Volk weiszumachen, dass im Gesundheitswesen Prämien mit Kosten gleichzusetzen sind. Das ist aber nicht der Fall. Das ist Augenwischerei.

Gerade wenn es um die Kostenentwicklung geht, ist der Unterschied zwischen Prämien und Kosten entscheidend. Während die OKP-Prämien bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 29,9 Prozent der Gesundheitskosten finanziert haben, sind es heute 37,9 Prozent. Die Prämien steigen folglich auch, weil wir immer mehr über die Prämien finanzieren. Würden wir immer noch, wie im Jahr 1996, lediglich 29,9 Prozent des Gesundheitswesens über die Prämien finanzieren, wären die Prämien heute um 21 Prozent niedriger - ja, Sie hören richtig: Dann wären die Prämien heute um 21 Prozent niedriger. Eine Gleichsetzung von Prämien und Kosten blendet Fragen nach der Finanzierung aus und schadet damit ganz besonders einkommensschwachen Haushalten, denn diese werden unter einer weiter zunehmenden Finanzierung über Kopfprämien besonders leiden. Wer den Weg im Sinne der Prämienzahlenden gestalten möchte, muss Finanzierungsfragen angehen, statt sie auszuklammern.

Ein reiches Land, wie es die Schweiz ist, kann sich Gesundheitskosten in der Höhe von 11 Prozent des Bruttoinlandprodukts als Solidargemeinschaft leisten, sofern sie wirklich für die Gesundheit unserer Bevölkerung eingesetzt werden. Die Mittel müssen sinnvoll eingesetzt und die Lasten fair über die Bevölkerung verteilt werden. Es braucht darum eine stärkere Finanzierung über die öffentliche Hand und die allgemeinen Steuern, eine Trendumkehr bei den Prämienverbilligungen und eine Abschaffung der Kopfprämien.

Dann kann sich die Gesundheitspolitik auch wieder vermehrt auf den individuellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen der Gesundheitsversorgung sowie auf eine kluge Steuerung des Systems konzentrieren. Oft geht vergessen, dass ein ausgezeichnetes Gesundheitswesen zu den wichtigsten Ressourcen unseres Landes zählt und dass sich die Ausgaben lohnen. Eine Umsetzung der Pflege-Initiative wird sowohl mit dieser Initiative als auch mit dem Gegenvorschlag nochmals erschwert.

Ich komme zur Minderheit Gysi Barbara bei Artikel 32 Absatz 7 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung: Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Gysi Barbara, um dem Bundesrat bei Bedarf die Möglichkeit zu geben, eine gewisse Flexibilität bei der Kostenübernahme von Leistungen zu haben.

Zur Minderheit Roduit bei Artikel 37a und Artikel 45 Absatz 2 KVG: Der Antrag der Minderheit Roduit wird von der grünen Fraktion unterstützt. Stellen Sie sich einmal diese Absurdität vor, sollte eine Mehrheit hier im Saal den Antrag der Mehrheit der Kommission unterstützen: Als Patientin müssten Sie neu vor einer Blutentnahme herausfinden, ob Ihre Versicherung und das Labor Ihrer Hausärztin einen Zusammenarbeitsvertrag haben. Wenn nicht, dann müssten Sie die Rechnung entweder selbst bezahlen oder Ihre Ärztin müsste ein Labor, mit dem sie vielleicht noch nie zusammengearbeitet hat, beauftragen. Die dritte Möglichkeit wäre, Ihre Hausärztin zu wechseln. Alle drei Varianten sind total absurd und sicher nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten. Bitte unterstützen Sie den Minderheitsantrag Roduit.

Zur Minderheit de Courten bei Artikel 46 Absatz 4ter KVG: Die grüne Fraktion lehnt den Minderheitsantrag de Courten ab. Wir haben eine Frist im Gesetz. Sollte die Verwaltung die Frist nicht einhalten, die übrigens sehr kurz ist, gibt es wie überall im Verwaltungsrecht die Möglichkeit einer Rechtsverzögerungsbeschwerde. Wir sollten das Gesetz nicht unnötig aufblasen und mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit produzieren.

Zur letzten Minderheit, zur Minderheit Maillard bei Ziffer II Absatz 2 KVG: Die grüne Fraktion unterstützt mit wenig Herzblut die Minderheit Maillard. Wieso mit wenig Herzblut? Wir sind wenig begeistert, dass noch am Tarmed herumgeflickt werden soll. Eigentlich sind wir der Meinung, dass wir nun [PAGE 953] endlich über den Tardoc sprechen sollten. Wenn dies nicht möglich ist, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als den Minderheitsantrag anzunehmen, damit die Tarifstruktur nicht nur geändert werden kann, wenn sie überhöht ist, sondern auch dann, wenn sie nicht sachgerecht und nicht betriebswirtschaftlich ist.