Herzog Eva · Ständerat · 2023-05-31
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-31
Wortprotokoll
Gemäss Bundespersonalgesetz hat der Bund seine Angestellten für die Teuerung unter Berücksichtigung auch der Haushaltslage des Bundes angemessen zu entschädigen. Die effektive Jahresteuerung belief sich 2022 auf 2,8 Prozent. Mit Verweis auf den Finanzplan 2024-2026, der noch erheblichen Bereinigungsbedarf aufweist, hat der Bundesrat deshalb entschieden, nicht den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren, sondern lediglich 2,5 Prozent. Darauf hat er sich mit den Personalverbänden geeinigt. Er ist mit dieser Erhöhung in guter Gesellschaft: In der Wirtschaft wurden 2 bis 3 Prozent gewährt.
Warum dieser Nachtrag? Es wurde von der Präsidentin schon ausgeführt: Im Voranschlag waren lediglich 2 Prozent eingestellt. Das ist eine Schätzung zum Zeitpunkt des Erstellens des Budgets, deshalb braucht es jetzt diesen Nachtrag für eine Erhöhung um 0,5 Prozent bzw. um 31,2 Millionen Franken. Vorhin wurde gesagt, es sei nicht befriedigend, dass dieser Nachtrag so spät komme; man könne die 2,5 Prozent doch rechtzeitig einstellen. Das ist nicht so einfach, da sich die Verhandlungen natürlich über eine gewisse Zeit hinziehen und zum Zeitpunkt der Erstellung des Budgets erstens nicht bekannt war, wie hoch die Teuerung dann tatsächlich ist, und zweitens, wie das Verhandlungsresultat ausfallen wird. Deshalb kommt jetzt dieser Antrag mit dem Nachtrag, und es ist auch nicht das erste Mal gut, wir sind es uns noch nicht so gewohnt, aber früher war das auch so.
Was bewirkt eine Ablehnung des Nachtrages? Die Angestellten erhalten die 2,5 Prozent. Wenn wir das Geld nicht sprechen, dann muss es intern kompensiert werden. Wir würden hier also einfach eine Kürzung machen. Es geht eigentlich gar nicht darum, dass man sich in die Verhandlungen des Bundesrates mit den Personalverbänden einmischt. Trotzdem war auch dies ein Argument in der Kommissionsberatung. Man weiss, dass man jetzt nichts mehr ändern kann. Aber es soll Druck für die Verhandlungen im nächsten Jahr gemacht werden, indem man jetzt quasi sagt, das war zu viel, und man sich klar äussert. Ich weiss nicht, wie man sich das vorstellt, ob man denkt, dass das dann irgendwie verrechnet werden soll. Das geht ja nicht, denn die Verhandlungen gehen wieder von vorne los. Die neuen Verhandlungen finden unter Berücksichtigung aller Faktoren statt. Deshalb ist es nicht notwendig, jetzt solche Zeichen zu setzen.
Die Präsidentin hat es in ihrem Votum an anderer Stelle erwähnt, und wir haben es auch in den Subkommissionen festgestellt: Der Fachkräftemangel ist ein Riesenproblem, auch für den Bund und insbesondere natürlich im Informatikbereich, aber auch in anderen Bereichen.
Wir haben später in dieser Session noch ein Postulat zu beraten, das eine Darlegung zu diesen Zahlen verlangt, die durch eine Studie der Universität Luzern in die Welt gesetzt wurden und wonach die Bundesangestellten ohnehin mehr verdienen als Angestellte mit vergleichbaren Jobs in der Privatwirtschaft. Ich bin sehr für Annahme dieses Postulates, weil ich nicht glaube, dass dem wirklich so ist.
Ich bitte Sie, hier keine falschen Signale auszusenden. Was Sie machen würden, ist vor allem einfach eine Kürzung, und das ist schwierig, weil der Bundesrat schon Querschnittkürzungen beschlossen hat.
Ich bitte Sie deshalb, mit der Minderheit zu stimmen und diesen Nachtrag zu genehmigen.