Schwander Pirmin · Nationalrat · 2023-05-31
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-31
Wortprotokoll
Mit Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung gibt es bereits eine Bestimmung, die lautet: "Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit." Das steht in der Bundesverfassung. Die Initiative möchte dies präzisieren. Man sagt, dass die körperliche und geistige Unversehrtheit so bestehen bleiben soll, wie sie gemäss Bundesverfassung gemeint ist, nämlich unantastbar. Das steht in Artikel 36 Absatz 4 der Bundesverfassung, welcher lautet: "Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar." Was soll denn der Kerngehalt der Grundrechte sein, wenn nicht die persönliche Freiheit und insbesondere die körperliche und geistige Unversehrtheit?
Jetzt kommt die Kommission und sagt, das reiche und genüge, man müsse keine Präzisierung vornehmen, wie die Initianten meinen. Die Initianten möchten eine Zustimmung; sie sagen, es solle eine Zustimmung nötig sein, wenn die körperliche und geistige Unversehrtheit angetastet werden soll. Ausserdem solle man, wenn man die Zustimmung zu einem Eingriff in die persönliche und geistige Unversehrtheit verweigere, nicht bestraft werden können, und man solle keine sozialen und beruflichen Nachteile haben.
Warum kommt das? Ich war bis vor drei Jahren überzeugt, dass genau dieser Artikel aufgrund der Menschheitsgeschichte klar ist: Wenn in einer Bundesverfassung steht, dass die körperliche und geistige Unversehrtheit gewährleistet ist, ist diese eben auch unantastbar, wie es ebenfalls in der Bundesverfassung steht. Was haben wir erlebt? Mit Notverordnungen ist eingegriffen worden - in die Bewegungsfreiheit, in die persönliche Freiheit und letztlich in die körperliche und geistige Unversehrtheit. Es wird zwar behauptet, das sei nicht so, man hätte keinen Impfzwang gehabt. Aber ich habe das selbst erlebt. Ich habe kein Zertifikat vorgewiesen, also wurde mir der Zutritt in dieses Haus verweigert, weil ich eben kein Zertifikat vorgewiesen habe. Was soll das? Das Parlament - die Mehrheit von National- und Ständerat - hat beschlossen, einem Parlamentarier keinen Zutritt mehr zu gewähren, wenn er kein Zertifikat hat. Im letzten Moment kamen dann noch die Ausnahmen, dass man den Badge sperrt, wenn man kein Zertifikat hat, und dass man als Parlamentarier den Hintereingang benutzen muss. Ich habe diesen natürlich auch benutzt.
Das sind Kernfragen bezüglich der Grundrechte. Offensichtlich genügen die heutige Situation, der heutige Artikel nicht. Die Bewegungsfreiheit wurde eingeschränkt, die körperliche und geistige Unversehrtheit wurde angetastet, indem ein Zertifikat nur entweder nach einer Impfung oder nach dem Durchmachen der Krankheit zu erlangen war. Wenn Sie jetzt kommen und sagen, das sei kein Zwang: Was ist es dann, wenn man ein Zertifikat nur nach einer Impfung oder nach durchgemachter Krankheit erhält? Wenn beides nicht zutrifft, gibt es kein Zertifikat. Ich komme als Parlamentarier dann nicht ins Bundeshaus und habe einen gesperrten Badge. Das sind konkrete Situationen.
Offenbar reichen diese zwei Artikel in der Bundesverfassung nicht. Deshalb sagen die Initianten, sie möchten sie präzisieren. Die Mehrheit der Kommission hat gesagt, die Formulierung sei mangelhaft, zu allgemein. Ich sage Ihnen: Wenn das so ist, dann stimmen Sie der Minderheit I (Schwander) und der Minderheit II (Schwander) zu, damit wir das genauer definieren und Beschränkungen auf Impfungen und biomedizinische Verfahren einführen können. Dann seien Sie wenigstens dazu bereit, einen direkten oder indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten, der genau diese Problematik lösen soll, die wir während der Corona-Zeit hatten, als Parlamentarier und als junge Leute, als Personen, die keinen Zutritt zu Restaurants hatten.
Ich bitte Sie, meinen Minderheiten I und II zuzustimmen.