Flach Beat · Nationalrat · 2023-05-31
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-05-31
Wortprotokoll
Die Grünliberalen lehnen diese Initiative ab, und ich bitte Sie, auch die Rückweisung abzulehnen, die hier im Raume steht und die auch vertreten worden ist.
Es ist nicht ganz einfach zu sagen, was die Initiative eigentlich will. Das war auch bei der Anhörung des Initiativkomitees in der Kommission für Rechtsfragen relativ schnell klar: Es gab keine konkreten Vorstellungen davon, welche Gesetze man wie genau anpassen sollte. Es gab insbesondere keine Vorstellung davon, welche Auswirkungen die Umsetzung der Initiative hätte. Dass es dabei nicht nur um die indirekte Impfpflicht gemäss Epidemiengesetz gehen soll, sondern dass diese Initiative viel weitreichendere Folgen haben soll, ist jedoch in der Beratung der Kommission und auch[NB]bei[NB]der[NB]Anhörung[NB]des[NB]Initiativkomitees zum Vorschein gekommen.
Da stellt sich dann auch die Frage nach dem Beweggrund. Es stellt sich dann die Frage, ob der Beweggrund dieser Initiative tatsächlich vereinbar ist mit dem Grund, wieso man eigentlich einen Staat hat. Wir leben ja nicht einfach in Sippen irgendwo miteinander. Es ist auch nicht so, dass wir untereinander keinen Austausch pflegen und keine gemeinsamen Regeln haben würden. Wir haben doch vielmehr einen Staat, und dies beinhaltet die gemeinsame, verantwortungsvolle, soziale, verträgliche, Hand in Hand gehende Verantwortung für alle, die in diesem Staat - bei uns und mit uns - leben. Dies beinhaltet die gemeinsame Fürsorge gegenüber den Schwächsten und Schwachen, gegenüber den Schutzbedürftigen. Dieser Schutz der Schwachen, das kann tatsächlich ab und zu dazu führen, dass die Starken oder diejenigen, die nicht betroffen sind, gewisse Einschränkungen über sich ergehen lassen müssen. Das ist insbesondere der Fall, wenn beispielsweise Personen in der Pflege arbeiten und sie entsprechende Schutzmassnahmen, z.[NB]B. eine Impfung, über sich ergehen lassen müssen, weil sie im Umgang mit pflegebedürftigen, vulnerablen Personen, die besonders anfällig sind, die Immunschwächen oder Ähnliches haben, entsprechend vorsichtig sein müssen.
Das Recht der persönlichen Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit ist in Artikel 10 der Bundesverfassung verankert. Selbst während der Pandemie wurde dieser Artikel immer angewandt. Es ist nicht so, dass jemand quasi dieser Freiheit und des Kerngehalts der persönlichen Freiheit entbunden wurde. Die Umsetzung, auch der Massnahmen der indirekten Impfpflicht, war - wenn auch für Einzelne dann etwas überraschend - meistens mindestens im zweiten Schritt so, dass sie verhältnismässig war. Es wurden Lösungen gefunden für die Studentinnen und Studenten ebenso wie für Herrn Schwander, der dann einen anderen Eingang benutzen und seine verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten hier wahrnehmen konnte, auch ohne Impfung und ohne ein Covid-19-Zertifikat.
Dass nicht alles perfekt gelaufen ist während dieser Covid-19-Zeit, bestreitet niemand. Dies geschah während einer Zeit, in der wir Lockdowns machen mussten, um die Pandemie nicht weiter ausbreiten zu lassen, um die schützenswerten Personen eben zu schützen. Dies war verbunden mit Einschränkungen für uns alle, für die Gesellschaft, für die Wirtschaft, ganz besonders für die Kulturschaffenden, aber auch für alle anderen Gewerbebetreiber. Es war schwierig. Wir haben es aber meiner Meinung nach sehr gut gemeistert. Wir haben insbesondere auch die Umsetzung der Schutzmassnahmen, der einschränkenden Massnahmen, immer auch vor dem Hintergrund von Artikel 36 der Bundesverfassung gemacht. Wir haben entsprechende gesetzliche Grundlagen verabschiedet, die auch vom Volk genehmigt wurden: Dies geschah zweimal und jetzt dann hoffentlich bald auch ein drittes und letztes Mal. Wir haben ferner dafür gesorgt, dass der Kerngehalt der Grundrechte immer unangetastet geblieben ist. [PAGE 973]
Mit Annahme der Initiative würden das Individuum und das Interesse des Individuums an dieser Unversehrtheit, diesem Ungestörtsein, diesem Nichtbelastetwerden in jedem Fall, bei jeder Frage der körperlichen und geistigen Unversehrtheit, höher gewichtet als das Interesse der Gesellschaft, des Staates, unserer Sozietät, unserer Schwachen. Das ist ganz besonders tragisch an dieser Initiative. Sie missachtet damit einen der Grundsätze unserer Verfassung, der ganz am Anfang steht, nämlich dass wir auch hier sind, um die Schwachen zu schützen, und dass sich das Wohl und die Stärke unserer Nation am Wohl der Schwachen misst. Das sind halt eben auch die Vulnerablen, das sind auch Personen mit einer Immunschwächekrankheit oder mit anderen Prädispositionen medizinischer Art, die geschützt werden sollen.
Im Jahr 1665 gab es in London eine grosse Pestwelle - ich weiss nicht, die wievielte es seit dem 13. Jahrhundert war, aber die Bevölkerung war sensibilisiert. In Mittelengland gab es ein kleines Dorf namens Eyam, dieses gibt es heute noch. Dort ist 1665 die Pest ausgebrochen, eingeschleppt von einem Wollehändler bzw. durch irgendetwas, das infizierte Flöhe aus London mit sich brachte. Die Bevölkerung dieses kleinen Dorfes war aufgeschreckt. Sie hat damals einen mutigen Schritt gemacht. Sie hat ihr Dorf selber unter Quarantäne gestellt und gesagt: "Wir schliessen jetzt unser Dorf ein, wir bleiben alle hier, niemand reist aus, niemand reist ein. Wir schützen damit nicht uns, sondern wir schützen damit den Rest von England." Die Pestwellen, die in den vorangegangenen rund 400 Jahren bis zu diesem Zeitpunkt über Europa gerollt waren, hatten über 50 Millionen Todesopfer gefordert. Dieses kleine Dorf hat sich damals - zum eigenen Schaden, muss man sagen - entschlossen dagegen gewandt, diese Pestwelle einfach über sich hinwegrollen zu lassen und weiterzuverbreiten. Die Wissenschaft ist sich einig, dass das damals gewirkt hat. Es war ein mutiger Entscheid - nicht im eigenen Interesse, nicht im Interesse der eigenen körperlichen und geistigen Unversehrtheit, sondern im Interesse eines Staates, eines Landes und der Menschen ringsherum.
Daher sage ich Ihnen: Diese Initiative stellt das Individuum auf eine so hohe Stelle und so sehr über das Interesse des Staates und der Gesellschaft und insbesondere der Schwachen, dass sie abzulehnen ist. Das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere die körperliche Unversehrtheit, ist in Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung weiterhin garantiert, und vor Einschränkungen schützt weiterhin Artikel 36 der Bundesverfassung.