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Noser Ruedi · Ständerat · 2023-05-31

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-05-31

Wortprotokoll

Sie mögen sich noch erinnern: Wir haben die Revision der Mehrwertsteuer in der letzten Session bei uns behandelt. Im Gesundheitswesen führten wir intensive Diskussionen. Wenn ich jetzt die Fahne aus dem Schwesterrat anschaue, sehe ich, dass uns diese Diskussionen noch erhalten bleiben werden. Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass im Gesundheitswesen bezüglich der Mehrwertsteuer eigentlich keine klare Regelung gilt bzw. die Regelungen, die einmal klar waren, wegen der Entwicklung, die im Gesundheitswesen stattfindet, immer mehr verwässert werden.

Ursprünglich war die Idee, den stationären und den ambulanten Bereich bezüglich Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln. Da jetzt die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) kommt - Efas kommt nicht erst mit der Schlussabstimmung, denn wenn Sie sehen, was im stationären und nicht stationären Bereich im Moment abgeht, stellen Sie fest, dass bereits heute sehr viel läuft -, werden diese Bereiche immer mehr vermischt. Damit werden wir entweder bei der Mehrwertsteuer immer mehr Ausnahmen haben, und/oder wir werden eine Grundsatzüberlegung machen müssen, wie wir das Gesundheitswesen in Zukunft bezüglich Mehrwertsteuer handhaben wollen. Ich weiss, dass sich die SGK sehr intensiv mit dem stationären und nicht stationären Bereich beschäftigt. Aber anscheinend wurde in der Vergangenheit relativ wenig über die Auswirkungen auf die Steuersituation diskutiert - das kommt dann in die WAK.

Wenn Sie die Mehrwertsteuer und die Ausnahmen anschauen, stellen Sie fest, dass praktisch, ich sage das von mir aus, 90 Prozent der Ausnahmen im Gesundheitswesen stattfinden. Quantitativ ist es wirklich diese Menge. Wir können davon ausgehen, dass wir, wenn wir so weitermachen, mit jeder Revision noch mehr Ausnahmen aufnehmen.

Ich beantrage Ihnen, dass man sich einmal grundsätzlich überlegt, wie man in Zukunft vorgehen will und ob es richtig ist, dass das Gesundheitssystem überhaupt mit der Mehrwertsteuer belastet ist, wenn Leistungen über obligatorische Krankenversicherungen oder Unfallversicherungen bezahlt werden. Das ist die Grundsatzfrage, die wir uns stellen müssen. Sie haben in meiner Begründung gelesen, dass ich davon ausgehe, dass das Gesundheitssystem jährlich mit rund 1,1 Milliarden Franken Mehrwertsteuer belastet ist. Der Bundesrat schätzt in seiner Stellungnahme, dass es 0,7 bis 1,7 Milliarden Franken sind. Wenn Sie die 1,7 Milliarden Franken ins Verhältnis zu den 40 Milliarden Franken Krankenkassenprämien setzen, sehen Sie, dass das, was wir hier diskutieren, alleine schon in der Grössenordnung von 4 bis 5 Prozent der Krankenkassenprämie liegt. Es wäre also eine signifikante Sache.

Leider beantragt der Bundesrat jetzt dieses Postulat, das eigentlich nur anregt, sich grundsätzliche Überlegungen zu machen, zur Ablehnung. Ich muss ehrlicherweise sagen, dass ich angesichts der aktuellen Finanzlage ein gewisses Verständnis für die Finanzministerin habe. Ich möchte es auf keinen Fall unterlassen, dies hier auch anzufügen. Natürlich würde das Postulat einen Ausfall in dieser Grössenordnung bedeuten. Trotzdem kann es nicht sein, dass wir in der Zukunft nicht über bessere Lösungen nachdenken dürfen. Man muss auch sagen, dass in der Prämienverbilligung diese[NB]4[NB]bis[NB]5[NB]Prozent dann nicht mehr bezahlt werden[NB]müssten. Man könnte dort vielleicht das eine oder andere auch einsparen.

Ich verhehle nicht, dass ich glaube, dass, wenn das Postulat angenommen wird, die Verwaltung vielleicht noch eine andere Idee hat als jene, die hier formuliert ist. Es wäre auch noch eine Möglichkeit, das anzuschauen. Das heisst, dass uns der Bundesrat im Rahmen dieses Postulates auch verschiedene Varianten auf den Tisch legen könnte, wie man vorgehen könnte.

Ich kann Ihnen einfach sagen: Für die Personen, die damals in der WAK waren, als wir die Ausnahmen diskutierten - Kollege Bischof ist jetzt gerade nicht da, er hat sich ja letztes Mal hier drin sehr intensiv zu diesem Thema geäussert -, glaube ich, dass die heute vorliegende Lösung keine gute Lösung ist. Grundsätzlich täten wir nun gut daran, hierüber nachzudenken. Dadurch, dass die ambulante Behandlung in der Efas mit der stationären Behandlung gleichgestellt wird, wird sich die Frage der Wettbewerbsverzerrung bei jeder einzelnen ambulanten Behandlung stellen. Und ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass wir, weil wir die Gleichstellung wollen, vermutlich bei jeder einzelnen Änderung der ambulanten Behandlung wieder eine neue Ausnahme machen werden. Darum denke ich, dass diese grundsätzliche Überlegung angestellt werden müsste.

Folglich bitte ich Sie um Annahme des Postulates, obwohl sich die Bundesrätin dagegen wehrt, wobei ich, wie ich ja auch deutlich gemacht habe, ein gewisses Verständnis dafür habe. Trotzdem bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.