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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-05-31

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-31

Wortprotokoll

Vor uns liegt die eidgenössische Volksinitiative "für Freiheit und körperliche Unversehrtheit". Sie fordert eine erweiterte Formulierung des Grundrechtes auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Zurück geht sie auf die bundesrätlichen Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, insbesondere auf die Massnahmen, die zu einem faktischen Impfzwang geführt hatten. Wer die Wirkung der Impfung bezweifelte, wer sich auf sein eigenes Immunsystem verliess, wer Impfungen aus ethischen Gründen ablehnte, wer sich gegen eine Offenlegung seines Impfstatus mittels Zertifikat wehrte oder wer sich ganz einfach anders zu schützen wusste, der oder die wurde gesellschaftlich marginalisiert, ausgeschlossen, also quasi geächtet. Das ist der Hintergrund dieses Volksbegehrens oder, besser gesagt, dieses "Volksaufbegehrens".

Seitens der SVP haben wir immer gesagt: So geht das nicht. Deshalb haben wir heute auch grosses Verständnis und grosse Sympathie für diese Initiative. Die Haltung der SVP war immer klar und immer einfach: Eine Impfung leistet einen wesentlichen Beitrag zum Selbstschutz, insbesondere für die jeweiligen Risikogruppen. Sie ist sinnvoll, nützlich und notwendig. Die Risikogruppen müssen aber geschützt werden, ohne dass die Freiheit von Gesellschaft und Wirtschaft unnötig und willkürlich beschnitten wird.

Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit standen hier in der Pflicht, haben diese aber meiner Auffassung nach maximal ungenügend wahrgenommen. Die Aufgabe war, effizient dafür zu sorgen, dass Menschen über 65 geschützt waren. Insbesondere in Pflegeinstitutionen wären mehr Tests angebracht gewesen. Hier hat der Bundesrat nicht erfüllt. Angesichts der Tatsache, dass die Impfstoffe nie wirklich vor der Ansteckung mit dem Virus schützten, boten Tests mehr Sicherheit als ein Zertifikat. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat immer noch nicht bereit ist, in aller Deutlichkeit Stellung dazu zu nehmen, dass die Schutzwirkung vor Ansteckungen je nach Impfstoff, wenn sie denn überhaupt bestand, viel schneller und stärker nachgelassen hat, als das angenommen worden war.

Der Bund hat in weiteren zentralen Bereichen versagt. Die Impfstrategie hätte auch bei der sogenannten Booster-Impfung gezielt ältere Menschen und Vorerkrankte ansprechen müssen. Statt für Sicherheit zu sorgen, gab der Bund aber lieber Millionen von Franken für flächendeckende Impfkampagnen inklusive Propagandakonzerten vor leeren Rängen aus, bei denen sich übrigens ausgewählte Staatskünstler eine goldene Nase verdient haben. Die willkürlichen und nicht evidenzbasierten Massnahmen des Bundesrates haben nicht nur ihre gesundheitspolitische Zielsetzung verfehlt, sondern auch das Vertrauen in die Politik erschüttert und die Gesellschaft tief gespalten.

Gemäss der Initiative soll die Bundesverfassung neu ausdrücklich vorschreiben, dass staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Personen bedingen. Verweigert die betroffene Person die Zustimmung, darf sie nicht bestraft werden. Ihr dürfen keine sozialen und beruflichen Nachteile daraus erwachsen. Das primäre Anliegen der Initiantinnen und Initianten ist es, dass man frei entscheiden können soll, ob man sich impfen lassen möchte oder nicht. Zudem soll eine Differenzierung nach Impfstatus verhindert werden.

So formuliert wie vorliegend, geht die Initiative weit über das Thema Impfen hinaus. Das ermöglicht es dem Bundesrat jetzt auch, pauschal zu argumentieren, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ja bereits in der Verfassung geschützt sei. Die Initiative erfasst gemäss Bundesrat sämtliche Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden, die mit irgendeiner Einwirkung auf den menschlichen Körper verbunden sind. Betroffen sind namentlich das staatliche Gewaltmonopol, also Polizei, Strafvollzug, Militär, Ausländer- und Asylwesen - Sie können nehmen, was Sie wollen. Auch den Bau und Betrieb von öffentlichen Strassen- und Schienennetzen [PAGE 976] mit den entsprechenden Lärmemissionen können Sie nehmen, was ebenfalls mit belastenden Einwirkungen auf die körperliche Unversehrtheit verbunden sein kann.

So geht die Initiative zu weit. Sie verfehlt das propagierte Ziel; die konkreten Auswirkungen bei der Auslegung und Anwendung durch die rechtsanwendenden Behörden, Verwaltungen und Gerichte auf Bundes-, Kantons- und Gemeindestufe sind nicht vorhersehbar. Es kommen viele neue heikle Fragen auf. Die neue Verfassungsbestimmung weist materielle und rechtliche Unklarheiten auf und tangiert einerseits weite Teile des staatlichen Handelns bzw. des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens, ohne andererseits entsprechende Konsequenzen zu bedenken oder zu benennen.

Deshalb beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, die Erarbeitung eines Gegenvorschlags in Auftrag zu geben, damit das Ziel dennoch erreicht werden kann. Wir bedauern, dass der Bundesrat und das Parlament nicht dazu bereit zu sein scheinen.