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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2023-05-31

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-31

Wortprotokoll

Der Grundsatz, dass die körperliche und geistige Unversehrtheit unantastbar ist, wurde heute - wenn ich genau zugehört habe - eigentlich bejaht. Dass die körperliche und geistige Unversehrtheit unantastbar ist, wurde nicht bestritten. Jetzt nehme ich aber ein Votum auf, das mehrmals abgegeben wurde: Die körperliche und geistige Unversehrtheit sei zwar unantastbar, aber Einschränkungen dürften im öffentlichen Interesse und nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit erfolgen.

Wenn es aber um die körperliche und geistige Unversehrtheit geht, so dürfen wir es nicht so leichtfertig hinnehmen und diesen Grundsatz im öffentlichen Interesse und nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit durchbrechen. Warum nicht? Ich erinnere daran, warum in unserer Verfassung steht, dass die körperliche und geistige Unversehrtheit unantastbar ist - das steht übrigens nicht nur in unserer Verfassung, das können Sie in allen europäischen Verfassungen nachlesen. Das kam in die Bundesverfassung wegen der Menschenversuche. Ich habe in meinem ersten Votum darauf hingewiesen, warum das in der Verfassung steht. Darum müssen die Hürden, damit dieser Grundsatz durchbrochen werden kann, höher sein als bei allen anderen Grundsätzen.

Genau hier setzt diese Initiative an, dass eben die Hürden für die Durchbrechung dieses Grundsatzes, wonach die körperliche und geistige Unversehrtheit unantastbar ist, hoch sind. Es wurde richtig gesagt, damit bin ich auch einverstanden, dass wir nach Artikel 36 der Bundesverfassung entsprechend auf Gesetzesstufe die Grundrechte einschränken dürfen. Gerade die letzten zwei, drei Jahre haben aber bewiesen, wie leichtfertig - wie leichtfertig! - teilweise eben auch das Bundesgericht, dessen Urteile im Zusammenhang mit Corona usw. ich alle gelesen habe, sagt und bestätigt: Die Notverordnung ist verhältnismässig und liegt im öffentlichen Interesse. Aufgrund der Gewaltentrennung, die in den westlichen Ländern auch sehr wichtig ist, hätte ich zumindest erwartet, dass das Bundesgericht mindestens die Frage gestellt hätte, wann der Grundsatz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit durchbrochen werden kann und darf und wie hoch die Hürden dafür sein müssen. Das, meine Damen und Herren, wurde aber nicht gemacht. Das enttäuscht mich.

Auch wir in der Schweiz haben bezüglich der Versuche am Menschen noch einiges aufzuarbeiten, und zwar nicht, was das Mittelalter anbelangt, sondern die zweite Hälfte des[NB]20.[NB]Jahrhunderts. Zur Zwangspsychiatrie laufen ja noch ein paar Abklärungen und Verfahren. Hier läuft also sehr vieles, und Sie wissen, dass mein Engagement in diesem Bereich der Gesellschaft, mitunter bezüglich Zwangspsychiatrie und -medikation, sehr gross ist. Genau hier setzt die Initiative an, indem sie, wenn es um die geistige und körperliche Unversehrtheit geht, versucht, die Hürden höher als bei anderen Grundsätzen zu setzen. Ich stehe auch dazu, dass wir höhere Hürden als das brauchen, was wir, auch[NB]seitens[NB]der[NB]Bundesgerichte, in den letzten drei Jahren erlebt haben.

Das Gesetz darf die Grundrechte einschränken. Wenn gesagt wird, es würde sich nichts ändern, egal, ob in Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung der Text der Volksinitiative oder der bisherige Text stehe, bin ich genau anderer Meinung. Durch den Zusatz der Zustimmung und den Zusatz, dass es keine negativen Folgen haben darf, wenn ich meine Zustimmung verweigere, werden die Hürden für eine Einschränkung der Grundrechte höher angesetzt. Rein verfassungsrechtlich werden die Hürden erhöht. Deshalb bitte ich Sie, den Minderheiten zu folgen, die klar auf die[NB]Zwangsimpfung[NB]ausgerichtet[NB]sind, also auf das, was wir nicht wollen. [PAGE 981]

Ich bitte Sie, den Anträgen dieser Minderheiten zuzustimmen oder ansonsten, sollten Sie ihnen nicht zustimmen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

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