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Funiciello Tamara · Nationalrat · 2023-06-01

Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-01

Wortprotokoll

Seit vielen Jahren kämpft die feministische Bewegung für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dank Aktivistinnen und Aktivisten, Anwältinnen und Anwälten, Betroffenen, Doktorandinnen und Doktoranden, NGO, Politikerinnen und Politikern aus allen Parteien, Künstlerinnen und Künstlern, Bundesrätinnen und Bundesräten, Feministinnen und Feministen, Töchtern und persönlichen Mitarbeitenden werden wir diesem Ziel heute einen Schritt näher kommen.

Wir sind gestartet, als eine materielle Revision des Sexualstrafrechts noch nicht mal geplant war. Heute können wir drei grosse historische Errungenschaften verbuchen:

Erstens wird der Vergewaltigungstatbestand endlich auf alle Geschlechter ausgeweitet.

Zweitens führen wir Täterarbeit für Täter von Sexualdelikten ein. Dabei ist es der explizite Wille Ihrer Kommission, dass diese Massnahme zur Regel wird und nicht die Ausnahme bleibt, denn die Studien zeigen klar: Wer zu Täterarbeit verurteilt wird, wird um ein Vielfaches weniger oft rückfällig als Personen, die nicht zu Täterarbeit verurteilt werden. Hier setzen wir an, um die Gesellschaft wirklich zu verändern und präventive Arbeit zu leisten. Ohne diesen Aspekt hätte diese Reform nicht die gleiche Tragweite, sie wäre nicht der gleiche Erfolg. Selbst wenn es hier in diesem Rat keine Minderheit gegeben hat, bitte ich den Ständerat, dies als Teil des Kompromisses zu sehen und Wort zu halten.

Die dritte Errungenschaft, und das ist der Kern dieser Revision, ist das Verschwinden der Nötigungskomponente aus dem Vergewaltigungstatbestand. Das Übertreten oder Ignorieren einer impliziten oder expliziten verbalen oder nonverbalen Ablehnung wird in Zukunft reichen, um den Vergewaltigungstatbestand zu erfüllen. Somit ist nicht mehr die Gegenwehr einer betroffenen Person ausschlaggebend, sondern deren Wille. Dabei ist klar, dass gegen den Willen einer Person auch jemand handelt, der überraschend handelt oder eine Person über die Art der Handlung täuscht oder die Verletzlichkeit der Person aufgrund von Schockstarre, Angst, Trunkenheit, Rausch, Schlaf, Krankheit und ähnlichen Ursachen ausnutzt.

Die SP hat sich nicht nur für eine "Nur Ja heisst Ja"-Lösung ausgesprochen, wir haben an vorderster Front dafür gekämpft. Wir sind überzeugt, dass der Körper von Menschen kein Selbstbedienungsladen ist - es sollte selbstverständlich sein, dass man fragt, bevor man ihn berührt. Dieser Grundsatz gehört ins Gesetz. Deswegen werden wir der Minderheit[NB]I (Bellaiche) einmal mehr zustimmen. Doch wir wissen auch, dass wir dieses Mal keine Mehrheit haben werden. Wir anerkennen den wichtigen und grossen Fortschritt, der hier gemacht wurde; wir haben ihn mitgeprägt und werden ihn mittragen, immer mit dem Ziel, bei der nächsten Revision das Konsensprinzip zu verankern.

Im Übrigen bitte ich Sie, die weitere Minderheit Bellaiche betreffend das Strafmass abzulehnen. Es würde diesem Prozess nicht gerecht werden, einen so markanten Unterschied zwischen dem Strafmass des Grundtatbestands der Vergewaltigung und dem qualifizierten Tatbestand aufrechtzuerhalten. Das würde den Eindruck einer "echten" Vergewaltigung nach Artikel 190 Absatz 2 und einer "unechten" Vergewaltigung nach Absatz 1, wo keine Gewalt angewendet wurde, erwecken. Doch Sinn und Zweck dieser ganzen Übung war es ja eben, zu definieren, dass beide Fälle angemessen bestraft werden sollten.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und auch für die gute Zusammenarbeit in diesem sehr wichtigen Dossier.