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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2023-06-01

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-01

Wortprotokoll

Im Rahmen des Sexualstrafrechts bleiben noch wenige, aber wesentliche Differenzen bestehen, die es zu klären gilt. Vorab gilt es aber, vor allem eines festzuhalten: Die Vorlage bringt massgebende Verbesserungen.

Zum einen - und das ist das wichtigste Element - wird der Vergewaltigungstatbestand zukünftig vom Nötigungselement [PAGE 987] befreit. Das ist sicherlich ein Quantensprung. Ja, Frau Funiciello, das kann man vielleicht sogar als historisch bezeichnen.

Gleichzeitig hat man zum andern im Rahmen der Beratungen nach einer Lösung gesucht, wie man - neben der Lösung der Zustimmung oder des Widerspruchs - eine Verbesserung beifügen könnte, indem man die Täterarbeit integriert. Auch das ist Ihrer Kommission gelungen.

Da bleibt dann schlussendlich nur noch die zentrale Frage nach der Zustimmungs- oder der Widerspruchslösung respektive nach den Lösungen "Ja ist Ja" und "Nein ist Nein" offen. Die Mitte-Fraktion war bereits bei der ersten Beratung mehrheitlich für die Variante "Nein ist Nein". Die Gründe gegen die "Nur Ja ist Ja"-Variante waren klar: die rechtliche Unschärfe, die praktischen Probleme bei der Umsetzung und die falschen Erwartungen, die damit geweckt werden. Die Mitte-Fraktion hat das aber bereits bei der ersten Beratung deutlich gesagt: Es ist kein Freipass, denn sexuelle Handlungen dürfen nicht gegen den Willen einer Person ausgeführt werden. Genau diese Regelung ist auch in der "Nein ist Nein"-Variante enthalten. Was auch enthalten ist, ist die Frage des sogenannten Freezings, der Schockstarre. Es ist ein neuer Begriff, und dieser wird sicherlich noch interpretiert werden müssen. Eines ist aber klar: Eine Schockstarre ist in jedem Fall als Nein zu interpretieren, denn sie ist die körperliche Reaktion auf eine klare Willensäusserung, dass man einen Vorgang nicht will. Es ist klar in diesem Gesetz, dass auch ein konkludentes Nein ein Nein ist. Diesen Aspekt gilt es zu berücksichtigen. Dieser Aspekt unterstreicht, dass eben keine sexuellen Handlungen gegen den Willen einer Person durchgeführt werden dürfen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, der "Nein ist Nein"-Variante zuzustimmen.

Beim Antrag der Minderheit Bellaiche zur Erhöhung des Strafmasses bei schweren Fällen von Vergewaltigung ist die Mitte-Fraktion klar der Meinung, dass man dieser Minderheit zu folgen hat. Wer eine schwere Vergewaltigung begeht, soll auch dementsprechend verurteilt und bestraft werden. Es ist nicht richtig, wenn wir hier in diesem Saal Täterschutz betreiben. Wer für eine derart gravierende Tat verurteilt wird, darf nicht mit einer milden Strafe davonkommen.

"Nein ist Nein", das Wegfallen des Nötigungselements, die Integration der Täterarbeit und harte Strafen für die verurteilten Täter sind eine gute Lösung. Damit haben wir unsere Aufgaben in diesem Saal gemacht und das Sexualstrafrecht wesentlich und nachhaltig verbessert.