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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-01

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-01

Wortprotokoll

Als Antwort auf die Frage von Ständerätin Chassot: Es ist so, dass der Bundesrat den Nationalrat bei der Aufhebung der Durchschnittspreismethode unterstützt hätte, da sie zur Preisverzerrung oder zu einer Quersubventionierung führt. Zu Ihrer Frage, wer profitiert und wer Nachteile hat: Zu Zeiten hoher Marktpreise profitieren die Endverbraucherinnen und Endverbraucher, welche einen Grundversorger mit Eigenproduktion haben. Die Grundversorger müssen letztlich auf die bisherigen zusätzlichen Gewinne aus der Quersubventionierung verzichten. Zu Zeiten tiefer Marktpreise haben Grundversorger mit Eigenproduktion weiterhin eine gewisse Absicherung. Sie können ihre Eigenproduktion zu Gestehungskosten - das hilft dann natürlich in dem Fall - in der Grundversorgung an die Kundinnen und Kunden absetzen, dann zahlen die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung mehr. Wir waren der Auffassung, dass es preisdämpfend wirken würde, wenn die Grundversorger vorzüglich beliefert werden. Es gibt jetzt eine Differenz, das kann nochmals diskutiert werden.