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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2023-06-01

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-01

Wortprotokoll

Wie wir bei der vorherigen Vorlage gesehen haben, müssen wir feststellen, dass nach langer Zeit wieder einmal ein strukturelles Defizit, nämlich in der Rechnung 2022, vorhanden ist. Ein strukturelles Defizit ist eigentlich ein Warnhinweis für das Parlament, dass wir in naher Zukunft mit den Ausgaben disziplinierter als in den vergangenen zehn bis fünfzehn Jahren umgehen müssen. Das gilt natürlich nicht nur beim Budget und bei der Jahresrechnung, sondern eben auch bei der Behandlung der Nachtragskredite. Ich möchte vier generelle Vorbemerkungen machen zu diesem Nachtrag.

Die SVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass wir nicht einfach den Geldhahn aufdrehen sollten, um das Gewissen zu beruhigen. Selbstverständlich läuft international viel, es gibt viele Konfliktherde, insbesondere jetzt auch in der Ukraine und der Republik Moldau. Wir wollen aber nicht einfach den Geldhahn aufdrehen, um das Gewissen zu beruhigen, ohne dass wir uns damit befassen, was eigentlich die Wirkung ist und wo die Probleme liegen. Wir müssen intensiver diskutieren, was man wie machen kann.

Wir wollen auch nicht, und das ist die zweite Vorbemerkung, Probleme, die seit Jahren, ja fast Jahrzehnten bekannt sind, einfach mit Geld zudecken. Bei der Abstimmung 2016 über die Asylgesetzrevision 2015 wurde der SVP immer wieder gesagt - sie hat ja diese Abstimmung mit dem Referendum bekämpft -, das sei die Lösung in Zukunft, selbst wenn dann 30[NB]000 Asylanträge gestellt würden. Es wurde von 25[NB]000 bis 30[NB]000 Anträgen gesprochen, einige Bundesräte haben dann gesagt, das rasche Verfahren, die Bundesasylzentren usw. - das war alles in dieser Vorlage, selbstverständlich aber nicht Teil der Abstimmung - würden auch bei 30[NB]000 Anträgen genügen. Wir wollen jetzt nicht einfach hingehen und sagen, jetzt gehe es nicht, jetzt müssten wir einfach Geld in die Hand nehmen. Nein, wir wollen die Probleme endlich lösen, die im Asylbereich, in der Migrationspolitik seit Jahrzehnten bestehen.

Dritte Vorbemerkung: Ich erinnere an die Idee der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) - also der NFA, nicht des NFA. Ich meine, das ist, nachdem wir die NFA mit einer Volksabstimmung eingeführt haben, wieder verwässert worden. Hier geht es um Zuständigkeiten und Kompetenzen, eben auch der Kantone, im Bereich Asyl, im Bereich Regionalverkehr. Das können wir jetzt nicht einfach ausblenden. Tatsache ist aber, dass sich diese Aufgabenteilung in den letzten Jahren immer mehr vermischt hat. Wir wissen, auch in der Finanzpolitik, nicht mehr genau, was jetzt der Bund und was der Kanton macht. Die Kantone müssen wieder nach der Idee der NFA in die Pflicht genommen werden. Wenn wir uns an dieses Prinzip halten, sehen die Zahlen ganz anders aus. Wir haben immer mehr Aufgaben vermischt, nicht nur in den Bereichen Asyl und Regionalverkehr. Der Bund hat sich immer mehr in die Finanzierung kantonaler Aufgaben eingemischt, selbstverständlich immer auch, weil es ein Anliegen der Kantone war, das müssen wir auch sagen.

Zur vierten Vorbemerkung zu den Nachtragskrediten: Wir müssen uns bei den Nachtragskrediten auch die Frage stellen, was beim Budget 2023 noch nicht bekannt war. Es war alles bekannt: Der Ukraine-Krieg war bekannt, die Migrationsprobleme waren bekannt, ja sogar die Probleme bei der [PAGE 1019] Credit Suisse waren bekannt, wenn Sie die Börsenentwicklungen angeschaut haben. Der aufmerksame Börsenbeobachter wusste, dass irgendwann vielleicht ein Problem kommen könnte. Auch das war bekannt. Es war beim Budget 2023 auch bekannt, dass es Probleme bei den Unternehmungen gibt. Herr Schilliger hat auf die Probleme von Privatunternehmungen und natürlich auch im öffentlichen Verkehr aufgrund von Corona aufmerksam gemacht. Alles war bekannt. Dann stellt sich schon die Frage, warum dann Nachtragskredite gestellt werden müssen, wenn die Probleme grundsätzlich bekannt waren.

Die SVP-Fraktion ist diesbezüglich genau aus diesen vier Gründen sehr zurückhaltend.

Nun zu den einzelnen Positionen: Wir beantragen namens der SVP-Fraktion selbstverständlich, allen Minderheitsanträgen - Grin, Sollberger, Keller Peter und Bühler - zuzustimmen. Ein paar Bemerkungen zu einzelnen Ausgabenpositionen:

Bezüglich Bundesasylzentren beantragt die Minderheit Sollberger Streichen. Zunächst einmal meine ich generell dazu, was ich schon bei der Vorbemerkung gesagt habe, Folgendes: Wir wollen nicht einfach Probleme mit Geld zudecken, die seit Jahren und Jahrzehnten bestehen. Lösen wir endlich einmal die Probleme! Bei der Asylgesetzrevision 2015 wurde der SVP immer vorgehalten, man hätte das Problem mit dieser Revision im Griff. Das ist eben nicht der Fall. Man hat auch mit der Revision 2015 die Probleme nicht im Griff, und wir wollen hier nicht einfach Geld ausgeben und das Problem zudecken.

Zum Bereich der Container: Hier ist es klar. Wer ist wofür zuständig? Man kann jetzt nicht einfach hingehen und sagen, die Kantone seien zuständig. Gerade der Frage der Zivilschutzanlagen bin ich nachgegangen, weil auch der Kanton Schwyz, also mein Kanton, gesagt hat, die Zivilschutzanlagen seien nicht optimal, um Leute unterzubringen. Deshalb waren die Zivilschutzanlagen immer geschlossen, und man hat sich nicht bemüht, ihre Eignung zu prüfen und zu diskutieren. Man hat sich also grundsätzlich geweigert. Das hat dazu geführt, dass ich dieser Frage auch in anderen Kantonen nachgegangen bin - und zwar vor Ort -, in denen es geheissen hat, die Zivilschutzanlagen würden den Anforderungen beispielsweise aufgrund des Mangels an Fenstern nicht genügen. Das wurde einfach so gesagt, damit man sie eben nicht in Anspruch nehmen musste. Hier sind wir also klar der Meinung, dass man die Situation zusammen mit den Kantonen und zusammen mit der Armee nochmals genau prüfen muss.

Wir sind klar gegen die 7 Millionen Franken für den departementalen Ressourcenpool. Wir sind der Meinung, dass es im Departement bzw. im SIF und in der Finma usw. genügend Leute gibt, um das Eidgenössische Finanzdepartement hinsichtlich des Garantievertrags zwischen dem Bund und der UBS zu unterstützen. Falls noch externe Leute beigezogen werden, sollten die Budgetpositionen dafür genügen. Wir sind klar der Meinung, dass diese Position nicht für irgendwelche Abklärungen, Verantwortlichkeitsklagen oder gar eine Aufarbeitung der Geschehnisse gebraucht werden darf. Wir haben uns als Parlament - Ständerat und Nationalrat - geeinigt, dass wir eine PUK einsetzen. Dafür brauchen wir auch 5 Millionen Franken. Der Bundesrat muss das nicht machen, das machen wir als Parlament selbst. In einem nächsten Schritt müssen Verantwortlichkeitsklagen geprüft werden, nachdem die Verantwortlichkeiten innerhalb des Bundes geklärt sind. Wir sind also der Meinung, dass es die 7 Millionen Franken dabei nicht braucht.

Bezüglich der Lohnmassnahmen sind wir auch für Streichung. Es wird immer wieder von Teuerung gesprochen. Selbstverständlich ist die Teuerung teilweise hoch, bei vielen Gütern des täglichen Gebrauchs sogar sehr hoch. Aber die Teuerung betrifft vor allem die tiefen Einkommen. Vor etlichen Jahren wurde selbst im Eidgenössischen Finanzdepartement einmal diskutiert, ob es eine unterschiedliche Handhabe bezüglich Teuerung und Lohnausgleich gibt, ob man die tieferen Löhne anders als die höheren Löhne behandelt. Auch hier sind wir klar der Meinung, dass wir keine Aufstockung brauchen. Im Rahmen eines Budgets von über 6 Milliarden Franken für Personalausgaben sollte es Platz genug haben, um diesen Nachtragskredit im Zusammenhang mit den Fluktuationen aufzufangen.

Zusammenfassend bitte ich Sie aufgrund meiner Ausführungen und der Ausführungen der Minderheitssprecherinnen und -sprecher, hier den Minderheiten Grin, Sollberger, Keller Peter und Bühler zu folgen.