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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-01

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-01

Wortprotokoll

Wenn Sie es mir nochmals gestatten: Es ist selbstverständlich dem Rat frei überlassen, wie er die Liste zusammenstellt. Die Projektliste des runden Tisches wurde einfach mal zusammengestellt, das ist richtig. Wenn man zusätzliche Projekte oder die eine oder die andere Liste nimmt, ist die Frage, ob man damit am Schluss in einer allfälligen Volksabstimmung mehrheitsfähig ist - ja oder nein. Wenn wir Projekte des runden Tisches reinnehmen, wissen wir einfach, dass ihnen dort sowohl die Produktions- wie auch die Schutzseite in einer Abwägung zugestimmt hat. Ohne Not kann man dann nicht plötzlich von der Schutzseite her sagen, wegen eines dieser Projekte wolle man dieses Gesetz jetzt ablehnen.

Das - nicht mehr und nicht weniger - war die Idee des runden Tisches, und deshalb vertrete ich ja jetzt auch diese Meinung. Es ging um die Abwägung zwischen Schutz und Nutzen. Beim Projekt Chlus ist es eigentlich eine Win-win-Situation. Es wurde verschiedentlich gesagt, dass hier auch das BAFU involviert ist, dass es etwas bringt, weil es ein Schwall-Sunk-Ausgleich-Kraftwerk ist und somit auch eine Verbesserung für den Fluss Landquart bewirkt und deshalb im Grunde sowohl produktions- wie auch schutzseitig einen Nutzen bringt. Deshalb wird man, wenn dieses Projekt jetzt aufgenommen wird, nicht argumentieren können, man hätte nun ein Projekt hineingeschmuggelt, das einen Naturschaden verursacht - das Gegenteil ist der Fall, es hat sogar einen Nutzen.

Es ist tatsächlich so, dass dieses Projekt gut unterwegs ist. Die Konzession der Gemeinde ist erteilt, es befindet sich aktuell in der Beurteilung beim Kanton. Es hilft einfach dem Projekt im Hinblick auf die zukünftige, noch ausstehende Bewilligung, wenn es jetzt hier ebenfalls drinsteht. Deshalb würde ich sagen: Man kann zwischen Prinzip - in dieser Hinsicht würde es vielleicht nicht passen - und Pragmatismus wählen. Ich wäre jetzt eher auf der Seite des Pragmatismus und würde das Projekt in Anbetracht seiner Produktion auch aufnehmen. Das hätte ich jetzt nicht so gesagt, wäre es ein Projekt, das mit einer negativen Schutzwirkung hier drin wäre. Aber so, meine ich, hat es im Interesse der Stromproduktion hier durchaus seinen Platz. Der Bundesrat wird die Liste sowieso regelmässig überprüfen.

Die Idee, diese Projekte einzubringen, kam auf, weil der runde Tisch - ich möchte nochmals daran erinnern - vor allem mit dem Argument kritisiert wurde, dass sich am Schluss sowieso niemand an seine Beschlüsse halten werde. Wieso sind diese Projekte - das möchte ich nochmals sagen - drin? Weil das Interesse an ihrer Realisierung grundsätzlich anderen nationalen Interessen vorgeht. Das ist natürlich ein riesiger Schritt. Wir haben hier Projekte, bei denen bei einer allfälligen späteren bundesgerichtlichen Abwägung nicht einfach entschieden werden kann, dass Schutz oder Nutzen vorgeht, weil das Gesetz bereits sagt, dass die Realisierung vorgeht. Ich denke, das ist schon ein Fortschritt, und das hilft dem Kraftwerk Chlus dann auch bei einer allfälligen Abwägung; wir wissen ja nicht, ob es dann noch Beschwerden geben wird.

Deshalb würde ich hier den Antrag der Mehrheit unterstützen.

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