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Rieder Beat · Ständerat · 2023-06-01

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-01

Wortprotokoll

Ich gehe davon aus, dass mehrere Mitglieder der Kommission sprechen werden, weil das wiederum auch Punkte sind, die in der Kommission heftig umstritten waren. Es sind Konzeptanträge. Entweder stimmen Sie mit der Mehrheit oder mit der Minderheit, und daher kommentiere ich den Antrag der Mehrheit nur einmal.

Der Nationalrat hat eine Pflicht zur Nutzung der Solarenergie bei Gebäuden festgelegt und den Kantonen die Umsetzung der Ausbau-, Sanktions- und Ausnahmebestimmungen übertragen. Diese Pflicht besteht gemäss Nationalrat für noch nicht bewilligte Neu- und erhebliche Um- und Erneuerungsbauten, insbesondere bei einer Sanierung des Dachs. Das geltende Recht sieht eine Pflicht zur Nutzung der Solarenergie für Neubauten vor. Auf Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von 300 Quadratmetern muss eine Solaranlage installiert werden. Diese Regelung haben wir mit dem "Solar-Express" eingefügt. Dieser "Solar-Express" ist bis 2025 befristet, es geht nun um die Nachfolgeregelung. Eine Pflicht zur Nutzung der Solarenergie bei Gebäudesanierungen ist politisch aber belastet. Aktuell läuft es bei der Fotovoltaik anscheinend gut, die Auftragsbücher sind voll.

Nun, Sie haben diese Diskussion hier im Saal zu führen. Es gibt eine Mehrheit und eine Minderheit, die selbstverständlich jeweils ihre Argumente vorbringen können. Für die Mehrheit wird der "Solar-Express" in logischer Konsequenz weitergeführt. Beim Bau neuer Gebäude mit anrechenbarer Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern ist eine solche Solaranlage zu erstellen, mit entsprechenden Ausnahmen von dieser Pflicht; bei Um- und Erneuerungsbauten ist dies nicht vorgesehen. In Absatz 4 dieses Artikels wird insbesondere auch festgelegt, dass Kantone, welche Anforderungen zur eigenen Stromerzeugung bei Neubauten gemäss Muken 2014 umgesetzt haben, von der Umsetzung der Absätze 1 bis 3 ausgenommen sind. Eine Minderheit möchte diese Pflicht ausdehnen auf Dachsanierungen. Der Entscheid für den Antrag der Mehrheit fiel mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Bundesrat selbst rät davon ab, zusätzliche Pflichten für die Bestandesgebäude einzuführen. Die Minderheit wird vertreten von Herrn Kollege Noser.

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