Stark Jakob · Ständerat · 2023-06-01
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-01
Wortprotokoll
Die Frage bei dieser Bestimmung ist, ob der Ständerat an die Wirkung seiner eigenen Beschlüsse glaubt oder nicht. Denn in Artikel 15 hat er eben beschlossen, dass Solaranlagen bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt für ihren eingespiesenen Strom eine Vergütung zu Marktpreisen erhalten, die kombiniert wird mit einer kostendeckenden Minimalvergütung. Es lohnt sich also auf jeden Fall, eine Solaranlage zu montieren. Es gibt einen klaren Anreiz, auch über Parkplätzen Solarpanels zu montieren.
Die Eigeninitiative und der Markt werden das richten. Es braucht keinen Zwang, der in diesem Fall unverhältnismässig in die Eigentumsrechte eingreift. Falls die Leistung der Fotovoltaikanlage mehr als 150 Kilowatt beträgt - das ist bei einem Parkplatz natürlich noch bald einmal möglich -, so steht dem Bund, und das ist wichtig, das Instrument der Auktionen für Einmalbeiträge zur Verfügung. Das BFE muss also einfach Spezialauktionen durchführen für Parkflächen, für Projekte bis zu einem bestimmten gesamthaften Leistungsvolumen. Ich bin natürlich überzeugt, dass es da sehr viele Eingaben geben wird und das BFE dann jene Projekte mit den tiefsten Investitionsbeiträgen auswählen kann. Das ist auch noch ganz wichtig: Bei Parkplatzanlagen sind dann die Kosten zum Teil wahrscheinlich an der oberen Grenze.
Schliesslich möchte ich nochmals einen Appell an Sie richten, an Ihr föderalistisches Gewissen: Mit der Parkplatz-Solarpflicht greift der Bund einmal mehr in die kantonale Hoheit ein. Den Kantonen bliebe einmal mehr nur noch der sehr aufwendige Vollzug; der Kommissionssprecher hat vorhin darauf hingewiesen.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, die Minderheit II (Stark) zu unterstützen.