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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2023-06-01

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-01

Wortprotokoll

In der Differenzbereinigung zu den Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes zeigt sich einmal mehr, wie komplex die Materie mit ihren vielen Detailregelungen ist und wie schnell einiges ins Wanken kommt, wenn man einzelne Bestimmungen mit oft gut gemeinten Vorstössen oder Anträgen ändern will. Dies hat sich bei der Regulierung der ausländischen Tour Operators gezeigt, die von der Steuerpflicht befreit werden sollten, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren, was in einer ersten Variante zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich mit inländischen Reisebüros geführt hat. Der Ständerat hat dies zwar nun nachgebessert. Aber auch dieser neue Vorschlag vermag nicht zu überzeugen, weil er zu neuen, anderen Abgrenzungsproblemen führt. Die bessere und steuersystematisch korrekte Lösung bleibt das geltende Recht. Deshalb bitte ich Sie, in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b die Minderheit Bertschy zu unterstützen.

In Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 8 geht es um von der Steuer ausgenommene Leistungen von Einrichtungen der Sozialhilfe und der sozialen Sicherheit sowie von gemeinnützigen Organisationen der Krankenpflege und der Hilfe zuhause sowie von Alters- und Pflegeheimen. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, das heisst beim geltenden Recht zu bleiben, und den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Es geht bei dieser Bestimmung nicht um Pflegeleistungen, sondern um Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen, die bei nicht gewinnstrebigen Organisationen von der Steuer ausgenommen sind. Wenn das auf private, gewinnorientierte Anbieter ausgeweitet würde, dann gäbe das wieder neue Wettbewerbsverzerrungen, nämlich mit Anbietern, die eben nicht unter die Definition fallen, dass sie Leistungen von Einrichtungen der Sozialhilfe oder der sozialen Sicherheit anbieten und im Bereich der Krankenpflege tätig sind. Genau im Fall von Reinigungsunternehmen gäbe das z.[NB]B. klar Wettbewerbsverzerrungen.

Deshalb bitte ich Sie, hier auch bei der heutigen Unterscheidung zu bleiben, was mehrwertsteuerpflichtig ist und was nicht. Das ist an die Gewinnorientierung geknüpft, und das macht Sinn.

Dieselbe Frage stellt sich auch bei Ziffer 12 von Artikel 21 Absatz 2. Auch hier bitten wir Sie, die Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen und die Mehrheit zu unterstützen.

Bei Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 7 unterstützt die SP-Fraktion die Minderheit Michaud Gigon. Damit setzen wir Anreize für umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel, denn nur sie sollen von einem tieferen Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent profitieren.

Die weiteren Minderheiten Aeschi Thomas lehnen wir ab und bitten Sie, bei Artikel 37a, Artikel 63 und Artikel 67 Absätze 1bis und 1ter der Mehrheit zu folgen.

Bei der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 37a würden Schweizer Unternehmen insbesondere im Grenzbereich - da ist das Tessin speziell exponiert - gegenüber ausländischer Konkurrenz benachteiligt. Dass ausgerechnet die SVP-Fraktion grenzüberschreitend tätige ausländische Unternehmen bevorteilen will, die in der Schweiz ihre Arbeit billig erbringen können, entbehrt wohl nicht einer gewissen Ironie.

Bei der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 63 Absatz 1 bitte ich Sie, bei der Bundesratsvariante zu bleiben. Auch dieser Antrag der Minderheit führt zu einer Benachteiligung von inländischen Unternehmen gegenüber ausländischen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wäre dieses Verlagerungsverfahren, wie es in bestimmten Bereichen beantragt wird, ein Nachteil, da es dann vorteilhafter wäre, bei einer [PAGE 1029] ausländischen Firma etwas zu kaufen, als bei einer inländischen. Wer bei einem inländischen Unternehmen kauft, zahlt die Mehrwertsteuer und kann erst später die Vorsteuer zurückfordern. Damit ergibt sich eine Liquiditätsbindung durch die Mehrwertsteuer. Der Antrag der Minderheit würde dazu führen, dass beim Kauf bei einer ausländischen Firma keine Einfuhrsteuer beim Zoll mehr bezahlt würde, sondern mit einer Deklaration der Einfuhrsteuer direkt die Vorsteuer abgezogen werden könnte. Die Liquiditätsbindung durch die Mehrwertsteuer würde entfallen, und damit gäbe es einen Vorteil, wenn[NB]man[NB]bei[NB]einem[NB]ausländischen Unternehmen einkaufen würde.

Auch hier ist es etwas zynisch, gerade von dieser Partei diesen Antrag zu erhalten. Damit würde nämlich die Importwirtschaft gegenüber der Exportwirtschaft bevorteilt. Und dann, last, but not least, würde diese Änderung des Verfahrens im Einführungsjahr einmalig Mindereinnahmen in Milliardenhöhe bewirken; Schätzungen gehen von bis zu 3 Milliarden Franken aus. Ich denke an die vorherige Debatte zum[NB]Nachtragskredit[NB]und[NB]staune schon etwas über die Argumentation.