preparatory:AB 320905
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2023-06-05
Wortprotokoll
Je vais répondre aux différentes questions.
Zu Frage 1: Mit Stand vom 30. Mai 2023 sind 1210 Personen aus dem Asylbereich in Armeeunterkünften untergebracht.
Zu den Fragen 2 und 3: Zu den erfragten Kosten sind keine genauen Angaben möglich. Diese hängen sehr stark mit der Intensität und der Dauer der Nutzung und der Art der Militärunterkunft zusammen. Kasernen und sonstige Truppenunterkünfte können mit wenig Aufwand an die Bedürfnisse des SEM angepasst werden. Bei anderen Unterkünften, z.[NB]B. Panzer- oder Turnhallen, sind die Aufwände entsprechend grösser, da diese zuerst eingerichtet werden müssen. Für den Betrieb, das heisst insbesondere die Betreuung der Asylsuchenden und die Sicherheit, rechnet das SEM bei Militärunterkünften mit vergleichbaren Kosten wie bei den SEM-Unterkünften. Allerdings können grössere Unterkünfte, z.[NB]B. die Kaserne Bure, deutlich günstiger betrieben werden als kleine Unterkünfte wie eine Turnhalle.
Zu Frage 4: Weil die Armee dem SEM Kasernenunterkünfte und Truppenlager zur Verfügung stellt, musste für Wiederholungskurse vereinzelt auf Zivilschutzunterkünfte der Gemeinden ausgewichen werden. Armeeformationen belegen jedoch generell auch Vertragsunterkünfte in Gemeinden. Weil jeweils verschiedene Gründe dazu führen, dass Dienstleistende nicht in Kasernen oder Truppenlagern untergebracht werden, kann das VBS keine konkreten Zahlen zur Verlegungen angeben, welche aus der Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich in Armeeunterkünften resultieren.