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Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-13

Wortprotokoll

Die Vorlage, die die Kommission für Rechtsfragen Ihnen unterbreitet, geht auf zwei Parlamentarische Initiativen zurück, denen Ihr Rat in den Jahren 1993 und 1994 Folge gegeben hat. Eine Subkommission verfasste in jahrelanger Arbeit einen Bericht und einen Entwurf, die nach Genehmigung durch die Gesamtkommission Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens bildeten, an dessen Ergebnisse sie in der Folge angepasst wurden; schliesslich wurden sie zu Ihren Handen verabschiedet.

Bis zu diesem Zeitpunkt äusserte der Bundesrat sich nicht dazu, und auch die Mitwirkung der Verwaltung beim Ausarbeiten des Entwurfes war bloss beratender Art.

Seither nahm der Bundesrat zum Bericht und zum Entwurf Ihrer Kommission Stellung. Daraus können Sie ersehen, dass er dem Grundanliegen der vorgeschlagenen Gesetzesrevision zustimmt. So begrüsst er, dass die Vorlage dem gewandelten Volksempfinden gegenüber Tieren Rechnung trägt. Seine Bedenken sind punktueller Natur und richten sich gegen einzelne Bestimmungen.

Erlauben Sie mir ein paar wenige grundsätzliche Bemerkungen. Die vorgeschlagene Neuregelung geht zwar davon aus und hält ausdrücklich fest, dass Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen zu betrachten sind. Sie sind aber doch insoweit als Sachen zu behandeln, als für sie keine Sondernormen gelten. Wenn Sie nun die einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen anschauen, dann können Sie feststellen, dass kaum Gefahr besteht, dass Tiere in unserem Rechtssystem nun plötzlich als Menschen oder menschenähnliche Wesen gelten.

Der Bundesrat stand den Parlamentarischen Initiativen grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Der Entscheid, auf die Vorlage einzutreten oder nicht, obliegt aber heute Ihnen - genau gleich wie jener, den Ihr Rat vor Jahren fällte, als er beschloss, diesen Parlamentarischen Initiativen Folge zu geben.

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