Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2003-03-20
Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Diese Botschaft und der Rahmenkredit für friedensfördernde Massnahmen kommen in einer Zeit in den Rat, in welcher Krieg und Missachtung der Menschenrechte das Gesprächsthema sind. Leider konnten wir in den vergangenen Jahren die Demokratisierung und die Rechtsstaatlichkeit in vielen Ländern nicht in die gewünschte Form bringen; es hat wenig Fortschritte gegeben. Damit ist die Gefahr des Ausbruchs neuer Konflikte gross wie schon lange nicht mehr.
Die CVP-Fraktion begrüsst es, dass der Bundesrat mit diesen beiden Botschaften den Kredit für die zivile Friedensförderung und die Stärkung der Menschenrechte auf eine gesetzliche Grundlage stellen will, denn damit wird eine Lücke in der Gesetzeslandschaft geschlossen. Es ist seit Jahren das Anliegen der CVP, dass die Kredite für die zivile Friedensförderung und die Stärkung der Menschenrechte zusammengelegt werden und damit eine bessere Koordination und Transparenz geschaffen werden.
Das ist aus unserer Sicht richtig, weil in den erwähnten Bereichen jährlich Bundesmittel in der Höhe von rund 45 Millionen Franken gesprochen werden. Dazu braucht es unseres Erachtens eine formelle gesetzliche Grundlage. Wir meinen, es brauche aber auch eine inhaltliche und programmatische Ausrichtung. Der Bundesrat sieht ja vor, dass er jeweils im Zusammenhang mit den Krediten auch die inhaltliche Festlegung vornehmen wird. Aus Sicht der CVP-Fraktion haben sich die bisherigen Tätigkeitsfelder bewährt; die künftige Ausrichtung muss auch von den bisherigen Erfahrungen geprägt sein. Damit kann der Bundesrat an die Tradition der Guten Dienste und der humanitären Politik anknüpfen. Wir sind auch der Meinung, dass er auf dieser Grundlage seine zivilen Friedens- und Menschenrechtsaktivitäten weiterführen soll, sei dies in verschiedensten Formen der Vermittlung, der Mitarbeit in Projekten, aber auch der Entsendung von Fachleuten. [PAGE 470]
Von einer wirksamen Friedenspolitik spreche ich, wenn mit den vorhandenen Mitteln, die ja wirklich nicht zu gross sind, der Schutz von besonders verletzlichen Gruppen im Vordergrund steht. Das sind bei jedem Konflikt - das werden wir auch beim aktuellen Konflikt wieder sehen - Angehörige von Minderheiten; seien das Kinder, seien das Frauen, alte Leute, aber auch Gefangene. Nach Bürgerkriegen, wie sie z. B. in Ruanda oder Mosambik in den vergangenen Jahren stattgefunden haben, konnte ich persönlich mitverfolgen, welche Guten Dienste von der Schweiz - vom EDA und von der Deza - geleistet wurden.
Der Menschenrechtsdialog ist ein langwieriger Prozess. Auch da zeigen Beispiele, dass mit einem kontinuierlichen Vorgehen Erfolge erzielt werden können. Bei unserem Besuch in China, bei dem wir natürlich mit den zuständigen Politikern auch die Menschenrechtsfrage diskutierten, haben wir erfahren, wie wichtig dieser Dialog ist. Wir haben aber auch erfahren, dass er in verschiedensten Fällen erfolgreich war: Menschen konnten dank dieses Dialoges aus den Gefängnissen befreit werden; andere konnten das Land verlassen. Wenn der Rahmenkredit gesprochen wird, so kann in den kommenden Jahren der Dialog mit weiteren Staaten aufgenommen werden. Im Moment ist der Menschenrechtsdialog ja auf China beschränkt.
Die Schweiz kann sich selbstverständlich nicht überall engagieren. Wenn es uns bewusst ist, dass zurzeit mindestens 300 000 Kinder schwer bewaffnet in Konflikten mitkämpfen, dann sind wir auf internationaler Ebene gefordert. Das EDA hat massgeblich dazu beigetragen, dass das Übereinkommen über die Rechte des Kindes mit einem Zusatzprotokoll zu den Kindersoldaten ergänzt wird. Damit hat unser Land eine sehr wichtige Aufgabe übernommen.
Die Aussenpolitische Kommission hatte kürzlich Gelegenheit, für einige Stunden bei der Ausbildung von Experten und Expertinnen des Schweizerischen Pools für zivile Friedensförderung dabei zu sein. Dieser Einblick hat uns gezeigt, wie seriös die Ausbildung und die Vorbereitung von Fachleuten für den Einsatz über die Departementsgrenzen hinaus geschieht.
Der Kredit, den wir heute sprechen - die CVP-Fraktion wird sich übrigens für die vorgegebenen 240 Millionen Franken aussprechen -, reicht natürlich längst nicht für alle Aktivitäten, die eigentlich geleistet werden sollten. Wichtig ist für uns jedoch, dass dem EDA und der Deza dieser Betrag zur Verfügung steht und dass nicht noch einiges abgezogen wird. Der Betrag ist um einiges höher als die Mittel, die bis heute jährlich zur Verfügung gestanden haben. Ich möchte Frau Bundesrätin Calmy-Rey bitten, uns kurz zu erklären, welche Aktivitäten mit den etwa 60 Millionen Franken, um die der Betrag aufgestockt werden soll, vorgesehen sind. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn wir das von Ihnen hören könnten. Ich weiss, dass mit den neuen gesetzlichen Vorgaben keine Berge versetzt werden, aber sie würden einen weiteren kleinen Schritt hin zur Mithilfe bei der Konfliktbewältigung und der Friedensförderung bedeuten.
Die CVP-Fraktion hat beschlossen, auf das Geschäft einzutreten und die Mehrheit der Kommission zu unterstützen.