Gysi Barbara · Nationalrat · 2023-06-05
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-05
Wortprotokoll
Ich spreche für die Kommission: Ein halbes Jahr nach dem knappen Volks-Ja zur AHV 21 und der damit verbundenen Erhöhung des Frauenrentenalters beschäftigen wir uns bereits mit der nächsten Reform und Rentenaltererhöhung, diesmal für alle Geschlechter. Die Volksinitiative "für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renten-Initiative)" der Jungfreisinnigen wurde am 16. Juli 2021 mit 107[NB]049 Unterschriften eingereicht. (Glocke und Zwischenruf des Präsidenten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Sie informiert, die nächste Abstimmung ist in fünf Stunden - darf ich Sie um Ruhe bitten! Frau Gysi, Sie haben das Wort.)
Die Initiative der Jungfreisinnigen fordert das Rentenalter 66 für alle Geschlechter und dann eine anschliessende Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Initiative fordert einen neuen Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe ater der Bundesverfassung. Der neue Buchstabe ater ist umfassend formuliert.
Da die Einreichung der Initiative noch vor der Annahme der AHV-21-Vorlage erfolgte, argumentiert das Initiativkomitee nun einerseits mit der Angleichung des Rentenalters für beide Geschlechter und andererseits mit der generellen Erhöhung der Lebenserwartung sowie dem steigenden Finanzbedarf der AHV. Die finanziellen Herausforderungen sollen mit einem höheren Rentenalter aufgefangen werden.
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ohne direkten oder indirekten Gegenentwurf ab. Einerseits erachtet er es als diffizil, so kurz nach der Erhöhung des Frauenrentenalters weitere Rentenaltererhöhungen anzustossen, andererseits als falsch, das Rentenalter in der Verfassung zu verankern. Heute ist das Rentenalter auf Gesetzesstufe geregelt.
Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass die Herausforderungen der Finanzierung der AHV in einem ausgewogenen Paket angegangen werden sollen. Zudem ist der Bundesrat mit der Annahme der am 30. April 2021 eingereichten Motion 21.3462, "Auftrag für die nächste AHV-Reform", der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates bereits beauftragt, dem Parlament bis am 31. Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit [PAGE 1078] von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Im Rahmen der Ausarbeitung dieser Reformvorlage müssen Massnahmen zur Sicherung und Finanzierung der AHV-Renten definiert werden. Im Hinblick auf die Reform wird der Bundesrat auch prüfen, ob und wie in der Schweiz allenfalls eine ausgewogene Verbindung von Lebenserwartung und Rentenalter geschaffen werden könnte.
Der Ständerat lehnte am 15. März dieses Jahres die Renten-Initiative mit 30 zu 11 Stimmen ab. In der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates wurde die Frage eines indirekten Gegenvorschlags diskutiert, aber abgelehnt. Im Plenum wurde darüber aber nicht mehr vertieft diskutiert und auch nicht abgestimmt, da kein Minderheitsantrag vorlag.
Die Diskussion in der SGK-N fand am 23. März 2023 statt. Der SGK-N lag ein Mitbericht der nationalrätlichen Finanzkommission vor, die mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ablehnung der Initiative empfiehlt, die SGK aber mit 13 zu 10 Stimmen auffordert, die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zu prüfen. In der SGK-N wurde über die finanzielle Situation der AHV informiert und diskutiert. Die Verwaltung führte sodann aus, dass die verschiedenen Massnahmen, die mit der Annahme der AHV 21 verbunden sind, zur Folge haben, dass der Finanzhaushalt der AHV stabilisiert und bis 2032 um 2,1 Milliarden Franken entlastet werde. Die Kommission verlangte eine Aktualisierung der finanziellen Kennzahlen der AHV mit und ohne Annahme der Renten-Initiative, und zwar bis 2050. Dabei muss erwähnt werden, dass eine Prognose über zehn Jahre hinaus mit grossen Unsicherheiten behaftet ist.
Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen läge nach dem Referenzszenario eines von uns bestellten Berichtes vom 26. April dieses Jahres das Umlagedefizit bei der AHV im Jahr 2032 mit AHV 21 und ohne die Renten-Initiative, über die wir jetzt reden, bei 2,6 Milliarden Franken. Im gleichen Jahr läge es mit der AHV 21 - diese Reform wird ja umgesetzt - und bei angenommener Renten-Initiative bei 1,1 Milliarden Franken.
In der SGK-N wurde sowohl ein direkter als auch ein indirekter Gegenvorschlag debattiert. Beide Ansinnen wurden abgelehnt, es liegen dazu Minderheitsanträge vor. Auch ein Antrag auf Annahme der Initiative wurde klar abgelehnt; auch hier liegt ein Minderheitsantrag vor. Begründet wurden diese Anträge mit den finanziellen Herausforderungen durch die höhere Lebenserwartung. Erwähnt wurde aber auch, dass mit einem höheren Rentenalter dem Fachkräftemangel begegnet werden könnte. Ich werde nach der Detailberatung nochmals kurz auf die Abstimmungsergebnisse zu sprechen kommen.
In der Diskussion in der Kommission wurde die Notwendigkeit weiterer Rentenaltererhöhungen grundsätzlich infrage gestellt und verneint. Es wurde auch erwähnt, dass es so kurz nach der Abstimmung über die Reform AHV 21 nicht opportun sei, das Rentenalter schon wieder zu erhöhen. Bei der Diskussion über das Rentenalter wurde auch darauf hingewiesen, dass das effektive Rentenalter heute deutlich tiefer ist als 64 bei den Frauen respektive 65 bei den Männern und dass sich viele vorher aus dem Beruf zurückziehen, weil sie einfach extrem stark gefordert sind und es aus körperlichen Gründen kaum machbar ist, bis 65 zu arbeiten. Ein höheres Rentenalter sei nicht realistisch, da der Arbeitsmarkt trotz Fachkräftemangels wenig Bereitschaft zeige, ältere Arbeitnehmende zu beschäftigen.
Bei der Frage der Lebenserwartung wurde betont, dass auch sozioprofessionelle Gründe und der gesundheitliche Fortschritt eine Rolle bei der Entwicklung der Lebenserwartung spielten. Auch bezüglich der finanziellen Herausforderungen und der Notwendigkeit rascher Massnahmen gingen die Meinungen auseinander. Die Finanzierung über das Umlageverfahren wurde einmal mehr als sinnvolles System gelobt und die langfristigen Prognosen kritisch gewürdigt bzw. eben hinterfragt. Andere wiederum stützten in der Kommission klar die Haltung der Initiantinnen, dass es weitere Massnahmen mit Rentenaltererhöhungen brauche.
Für eine Mehrheit der SGK war es aber klar, dass weitere Rentenaltererhöhungen derzeit nicht opportun sind. Das Rentenalter wird infolge der Volksabstimmung zur Reform AHV 21 ab 2024 - also ab dem nächsten Jahr - in Dreimonatsschritten erhöht. Ab 2027 gilt das Referenzrentenalter 65 für alle Geschlechter. Auch die Tatsache, dass die BVG-Reform noch nicht abgeschlossen ist und ein Referendum dazu läuft, war einer der Gründe, die genannt wurden, warum jetzt nicht schon wieder Schritte beschlossen werden sollen. Es brauche weder die Initiative noch einen Gegenvorschlag, da der Bundesrat sowieso bis Ende 2026 eine neue Vorlage vorlegen müsse; ich habe das eingangs schon erwähnt. Dort werde der Aspekt der Lebenserwartung auf jeden Fall einfliessen müssen.
Ich bitte Sie, im Sinne der Kommissionsmehrheit zu entscheiden.