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Zopfi Mathias · Ständerat · 2023-06-05

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2023-06-05

Wortprotokoll

Die Minderheit möchte, Sie können es auf der Fahne lesen, dass die Bestimmungen auch in Gemeinschaftsräumen von Mietshäusern gelten, dass also auch dort ein Verhüllungsverbot besteht. Das betrifft also den Anwendungsbereich.

Das Gesetz und auch die Verfassungsbestimmungen müssen praktisch umgesetzt werden können. Das Gesetz schützt, wie ich im Eintretensvotum gesagt habe, das Zusammenleben an öffentlichen Orten, was heisst, dass diese Orte dem Publikum offenstehen müssen. Die persönlichen Rechte werden aber nicht verletzt, wenn jemand in der Waschküche einem verhüllten Nachbarn oder einer verhüllten Nachbarin begegnet. Es wäre nach Auffassung der klaren Kommissionsmehrheit ein recht starker Eingriff und auch ein unnötiger, wenn wir so tief in die Freiheit der Personen eingreifen und den Anwendungsbereich dieses Gesetzes so stark ausweiten würden.

Die Kommission hat den Antrag Minder deshalb mit 9 zu 1 Stimmen und ohne Enthaltung abgelehnt.