Schläpfer Therese · Nationalrat · 2023-06-05
Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-05
Wortprotokoll
Die schleichende Einführung einer Gender-Sprache an immer mehr Bildungsstätten geht zügig voran, obwohl eine klare Mehrheit der Bevölkerung eine von oben verordnete Gender-Sprache nicht befürwortet. Die Unsicherheit darüber, was sprachlich zulässig ist, wird immer grösser. Deshalb braucht es wieder klare Grundlagen.
Dies fordert meine parlamentarische Initiative, indem sie das Parlament auffordert, eine gesetzliche Regelung zu unterbreiten, welche es den vom Bund geführten Eidgenössischen Technischen Hochschulen ETH und EPFL und ihren Forschungsanstalten verbietet, in offiziellen schriftlichen Dokumenten sowie in Arbeiten der immatrikulierten Studenten und Dozenten Gender-Zeichen einzuführen. Die ETH als dezentrale Institutionen des Bundes sind verpflichtet, sich an das Sprachengesetz des Bundes zu halten. Sie müssen den Sprachleitfaden der Bundeskanzlei mit den beiden Geschlechtern, männlich und weiblich, einhalten, was in ihrem Sprachleitfaden leider schon heute nicht mehr der Fall ist; bei den ETH wird bereits der Doppelpunkt verwendet. [PAGE 1110]
Der Bund verzichtet wohlweislich auf die Gender-Sprache. In der Rechtsprechung kann man sich nicht einer beliebigen Sprache bedienen, sondern muss sich auf die verschiedenen Rechtserlasse und ihre spezifischen Formulierungen beziehen. Das duldet keine Ungenauigkeiten, wie sie die Gender-Sprache konstruiert. Mann und Frau sind die Grundlage unserer Verfassung und unserer Gesetze.
Der ETH-Hauptzweck gemäss ETH-Gesetz ist wie folgt: Studierende und Fachkräfte auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet auszubilden und die permanente Weiterbildung zu sichern. Mit der Anwendung des Standardhochdeutschen wird eine Wissensvermittlung sichergestellt. Eine Gender-Sprache verwirrt die Studentinnen und Studenten und lenkt von der eigentlichen Aufgabe ab. Vor allem fremdsprachige Studentinnen und Studenten - Tessiner, Welsche und Rätoromanen - sind hier betroffen. Aber auch Ausländern wird das Lernen der deutschen Sprache erschwert.
Das Sprachengesetz heisst Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften - darin ist keine Rede von einer Gender-Sprache. In Artikel 1 Buchstabe d geht es unter anderem um die Unterstützung von Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zugunsten des Rätoromanischen und des Italienischen. In Artikel 2 will der Bund die Viersprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz stärken. Auch da steht nichts von Gendern. Im Gegenteil, es geht hier klar um das Optimieren des Zusammenlebens und um die wertvolle Viersprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz. Zum Schluss heisst es in Artikel 7 Absatz 1: "Die Bundesbehörden bemühen sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache und achten auf geschlechtergerechte Formulierungen", also auf die männliche und die weibliche Form.
Dass nun aus dieser kurzen Sequenz unter dem Titel "Verständlichkeit" eine Erlaubnis zum Gendern abgeleitet wird, ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch falsch und befremdend. Dies ist völlig willkürlich und überhaupt nicht logisch. Vor allem aber benachteiligt es die Tessiner, die welschen und die rätoromanischen Schweizer, für die die deutsche Sprache noch schwieriger wird, was eben genau nicht im Sinne der Gesetzgeber von 2007 ist. Ausserdem diskriminiert es Menschen mit Leseschwäche.
"Geschlechtergerecht" soll wieder heissen, beide Geschlechter, männlich und weiblich, zu verwenden, und nichts anderes. Es kann nicht sein, dass Absolventen der ETH und anderer Hochschulen etliche Stunden damit verbringen, ihre Texte gendergerecht abzuliefern. Anstatt sich um die eigentliche Materie zu kümmern, werden sie gezwungen, die deutsche Sprache verkümmern zu lassen. Deshalb ist es nötig, in Artikel 7 Absatz 1 des Sprachengesetzes "geschlechtergerechte Sprache" so zu definieren bzw. zu präzisieren, dass die männliche und die weibliche Form geschrieben werden. Dies ist dann so zu verstehen, dass alle Menschen inkludiert sind. Das wird nicht deutschsprachigen Menschen das Verständnis erleichtern.
Um wieder eine klare Regelung für die ETH und hoffentlich für alle Bildungsstätten der Schweiz zu haben, bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.