AB 321298
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-05
Wortprotokoll
Meine Minderheit unterstützt selbstverständlich diese parlamentarische Initiative, denn sie ist dringend notwendig. Leider muss festgestellt werden, dass an immer mehr Bildungsstätten eine schleichende Einführung der Gender-Sprache forciert wird. So wurden z.[NB]B. Studentinnen und Studenten an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) nicht nur mit einem Sprachleitfaden, der nonbinäre respektive geschlechtsneutrale Formulierungen empfiehlt, bedient, sondern Dozierenden an der ZHAW sind auch Notenabzüge bei Arbeiten mit mangelnder Gender-Sprache erlaubt. Dies geschieht, als ob die Studierenden sich nicht auf viel wesentlichere, studiengerechte Themen und vor allem auf ihre Bildungsschwerpunkte zu konzentrieren hätten.
Auch vor der Hochschule Luzern macht das Gender-Sternchen nicht halt. Nach Auskunft der Medienstelle der Hochschule Luzern gibt es Fachbereiche, bei denen die gendergerechte Sprache ein festes Bewertungskriterium ist. Da frage ich mich schon: Fehlt es an wichtigen Inhalten, dass die Form einer wissenschaftlichen Arbeit plötzlich so relevant sein soll? Von einem Masterabsolventen der Uni St. Gallen wurde mir kürzlich geschildert, dass er mehrere Stunden dafür aufgewendet habe, seine Masterarbeit auch noch genderkonform zu schreiben. Das kann es ja wohl nicht sein.
Da der Bund nur für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen ETH und EPFL, nicht aber für die Fachhochschulen zuständig ist, hat sich die Initiantin mit ihrer gesetzlichen Forderung auf die ETH und die EPFL beschränkt. Eigentlich müssten sich diese Technischen Hochschulen bereits heute an die Weisungen der Bundeskanzlei halten, nach deren Leitfaden Kurzformen mit Sternchen und Doppelpunkten gar nicht zulässig sind. Ungeachtet dessen wird im Leitfaden der ETH jedoch der Gender-Doppelpunkt empfohlen.
Wie wir dem Leitfaden unserer Bundeskanzlei entnehmen können, hat die Gender-Sprache zudem wesentliche Nachteile. So können Sie dem Abschnitt 76 des Leitfadens entnehmen: "Schreibweisen mit Genderzeichen sind nicht aus sich selbst heraus verständlich; [...] Schreibweisen mit Genderzeichen haben keine Entsprechung in der gesprochenen Sprache; [...] Schreibweisen mit Genderzeichen führen zu grammatisch falschen Strukturen." Bei einer konsequenten Verwendung führen Schreibweisen mit Gender-Zeichen zudem zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lesbarkeit und der Aussprechbarkeit. Das ist auch ein Problem für die Barrierefreiheit, die sonst so hochgehalten wird.
Dazu eine Kostprobe, nämlich eine kurze Erläuterung aus dem Leitfaden der Bundeskanzlei: Um das Gender-Sternchen auszusprechen, wird eine kurze Sprechpause anstelle des Sternchens gemacht, auch Glottisschlag genannt. So heisst es dann zum Beispiel, hören Sie genau zu: "Der*die Leiter*in bezeichnet eine*n geeignete*n Mitarbeiter*in, der*die ihn*sie bei Abwesenheit vertritt." Haben Sie das verstanden? Sie gehen mit mir einig: Eine solche Verstümmelung unserer schönen Hochsprache erfüllt mitnichten Artikel 7 des Sprachengesetzes, der eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache verlangt.
Dazu kommt: Die Gender-Sprache ist auch eine sprachliche Erschwernis für die Romands, die Tessiner, die Rätoromanen und für alle anderen, für welche Deutsch eine Fremd- oder Zweitsprache ist. Die Gender-Sprache ist nicht nur unnötig und eine Erschwernis für zu viele. Ganz sicher hat sie schon gar nichts an unseren Eidgenössischen Technischen Hochschulen zu suchen. Klammerbemerkung: Glücklicherweise werden wissenschaftliche Arbeiten häufig in englischer Sprache abgefasst.
Nichtsdestotrotz: Beschliessen wir heute eine klare Regelung. Andernfalls geht dies munter weiter, und die Gender-Zeichen werden auch noch in unserer Volksschule verlangt, wo bereits heute, ohne Gender-Sprache, ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kurz vor Abschluss der Volksschule nicht richtig lesen und schreiben kann. Das muss uns zu denken geben.
Vielen Dank, wenn Sie unserer Minderheit zustimmen und damit der parlamentarischen Initiative Schläpfer 22.475, "Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes", Folge geben.